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Freitag, 18. April 2025

Schockierende Vorfälle in Waiblingen und Fellbach: Unfälle und Diebstahl!

Ein Unfall bei Waiblingen: Ein 29-Jähriger übersah beim Fahrstreifenwechsel einen Renault. Schadenshöhe bei 5.000 Euro.

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Neue Gasprüfung für Wohnmobile: Sicherheit für Campingsaison 2025!

Mit dem Beginn der neuen Campingsaison am 1. April 2025 tritt eine bedeutende Regelung in Kraft, die alle Camper in Deutschland betrifft. Ab dem 19. Juni 2025 sind Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen verpflichtet, die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge regelmäßig von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Überprüfung wird zum Pflichtprogramm, nachdem sie bislang lediglich empfohlen wurde, und soll der Erhöhung der Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen dienen.

Flüssiggas wird in der Freizeitgestaltung häufig für Kühlschränke, Herde und Heizungen genutzt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle der Gasanlagen wurde durch mehrere Berichte über Unfälle, die durch defekte Anlagen, etwa unkontrollierte Gaslecks, verursacht wurden, deutlich. Diese Vorfälle können fatale Folgen haben und in einigen Fällen sogar zu Explosionen führen, wie adac.de berichtet.

Neue Anforderungen und Fristen

Ab dem Stichtag 19. Juni 2025 müssen alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen nach den neuen Vorgaben geprüft werden. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Bei neuen Fahrzeugen ist die Überprüfung bereits vor der ersten Inbetriebnahme notwendig. Die Überprüfung wird von anerkannten Sachkundigen oder unabhängigen Prüfern durchgeführt. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung müssen die Halter mit Kosten zwischen 40 und 80 Euro rechnen, und die Dauer der Prüfung beträgt in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten.

Die Untersuchung folgt dem Standard des DVGW-Arbeitsblatts G 607, das die Checkliste für die Sicherheit der Gasanlage bereitstellt. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird dem Fahrzeug eine Prüfplakette zugewiesen, und das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das stets im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Bei einer Nichteinhaltung der Prüfpflicht drohen Bußgelder, die je nach Dauer der Verspätung zwischen 15 und 60 Euro variieren.

Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen

Um auf die Änderungen vorbereitet zu sein, empfiehlt der ACE eine gründliche Überprüfung von Campingsfahrzeugen nach der Winterpause. Dies schließt neben der Gasanlage auch Dichtungen, Batterien, Elektronik und Reifen ein. Die neue Regelung im Paragraphen 60 der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird dazu beitragen, die Sicherheit im Campingbetrieb erheblich zu steigern, was kreis-anzeiger.de unterstreicht.

Falls noch keine Prüfung erfolgt ist, haben Halter bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. Bei mehr als acht Monaten Verspätung kann sogar ein Bußgeld von bis zu 60 Euro fällig werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird deutlich, dass jeder, der im Campingbereich unterwegs ist, gut beraten ist, die Sicherheit seines Fahrzeugs ernst zu nehmen. Für die Suche nach einem anerkannten Sachkundigen stehen die Websites des Deutschen Verbands Flüssiggas und des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik zur Verfügung, ebenso bieten viele ADAC Prüfzentren diesen Service an.

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