Am Dienstag, dem 16. Januar 2025, kam es gegen 12:45 Uhr zu einem Unfall in Stuttgart-Hedelfingen, bei dem ein 44-jähriger E-Scooter-Fahrer und ein unbekannter Autofahrer beteiligt waren. Der E-Scooter-Fahrer war auf dem Radweg der Otto-Hirsch-Brücken in Richtung Obertürkheim unterwegs, als die Kollision beim Überqueren der Abfahrtsrampe zur Bundesstraße 10 in Richtung Esslingen stattfand. Beide Beteiligte einigten sich zunächst und der Autofahrer setzte seine Fahrt fort, ohne auf die Schäden zu achten.
Der E-Scooter-Fahrer verspürte jedoch später Schmerzen und wandte sich daraufhin an die Polizei. Diese sucht nun sowohl Zeugen des Vorfalls als auch den unbekannten Autofahrer, um den Hergang der Kollision klarzustellen. Interessierte Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0711/89903500 beim Polizeirevier 5 in der Ostendstraße zu melden. Laut den Berichten von Stuttgarter Nachrichten und Presseportal kam es zu dem Vorfall beim Überqueren der Abfahrtsrampe.
Anstieg der E-Scooter-Unfälle
Der Unfall in Stuttgart fügt sich in einen besorgniserregenden Trend ein: Im Jahr 2023 stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden um 14,1 % auf insgesamt 9.425 Unfälle, verglichen mit 8.260 Unfällen im Jahr 2022. Die Zahl der Todesopfer hat sich in diesem Zusammenhang sogar verdoppelt, von 11 auf 22. Diese Statistiken, die von Destatis veröffentlicht wurden, zeigen, dass die häufigsten Unfallursachen falsche Fahrbahnnutzung (19,4 %) und Alkoholeinfluss (15,1 %) sind.
Allein 83,0 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 21 der 22 Todesopfer. Es wird deutlich, dass besonders jüngere Menschen, darunter 41,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrer, unter 25 Jahren alt sind. Auch die Nutzung von E-Scootern in Großstädten bleibt ein Problem: Rund 60 % der Unfälle ereigneten sich in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern.
Verhalten und Regelungen für E-Scooter-Nutzer
E-Scooter dürfen seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland genutzt werden und sind versicherungspflichtig. Nutzer, die auf den Radwegen oder Schutzstreifen fahren, müssen mindestens 14 Jahre alt sein und unterliegen der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Die Nutzung von Gehwegen ist ausdrücklich verboten, was zum Verantwortungsbewusstsein der Fahrer beiträgt. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wie dem jüngsten Unfall in Stuttgart-Hedelfingen, der die Notwendigkeit von mehr Verkehrssicherheit und Aufklärung verdeutlicht.
Die Polizei wird auch weiterhin Zeugen suchen, um das Geschehen rund um den Unfall am 16. Januar aufzuklären, und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorsichtiger zu sein.