Wendlingen am Neckar führt ab 2025 eine neue Grundsteuer C ein, um mehr Wohnraum zu schaffen. Diese Maßnahme sieht vor, dass die Steuer auf unbebaute Grundstücke steigert wird, während bestehende Grundstücke weniger belastet werden. Der Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke beträgt in Wendlingen 250 Prozent, während bebaute Grundstücke mit 170 Prozent besteuert werden. Diese drastischen Erhöhungen sollen Eigentümer dazu motivieren, ungenutzte Flächen zu bebauen oder zu verkaufen, um die angespannte Wohnraumsituation in der Stadt zu verbessern, berichtet tagesschau.de.
Die Einführung von Grundsteuer C ist eine von nur wenigen Initiativen in Baden-Württemberg, wobei Städte wie Tübingen und Merdingen bereits ähnliche Ansätze verfolgt haben. Bürgermeister Steffen Weigel (SPD) sieht die Maßnahme als dringend notwendig an, da Wendlingen unter hohen Mietpreisen leidet und aktuell über 70 Baulücken verfügt. Tübingen hat durch vergleichbare Maßnahmen bereits 73 von 500 Baulücken schließen können.
Ziel und Bedenken
Die neue Steuerart ist eine Option für Kommunen und kann auskommensneutral gestaltet werden, was bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde gleich bleiben sollen. Trotzdem äußert der Bund der Steuerzahler Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen, und mögliche Verfassungsklagen gegen die Grundsteuer C werden befürchtet. In diesem Zusammenhang schaut auch die Stadt Stuttgart genau hin, da sie bereits die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke erhöht hat.
Die Grundsteuer C wird neben der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, sowie der Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke eingeführt. Letztere begünstigt auch den sozialen Wohnungsbau und Kulturdenkmäler.
Reform im Kontext
Diese Entwicklungen finden im Rahmen einer umfassenden Reform der Grundsteuer statt, die am 18. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzesentwurf, der auch eine Änderung der Grundgesetzartikel beinhaltete, erhielt die erforderliche Zweidrittelmehrheit und ermöglicht es den Gemeinden, die Höhe der Grundsteuer durch örtliche Hebesätze zu bestimmen. Während die AfD die Grundsteuer als „Sozialismus“ kritisierte und die FDP vor einem „Bürokratiemonster“ warnte, gibt es Bedenken, dass die Steuer weiterhin auf Mieter umgelegt werden könnte, berichtet bundestag.de.
Die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer basiert auf Bodenrichtwerten und Mieteinnahmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die vorherige Bemessungsgrundlage verworfen hatte. Dies gibt den Gemeinden die Möglichkeit, lokale Lösungen zu finden, um ihrer spezifischen Wohnraumsituation gerecht zu werden.