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Dienstag, 25. Februar 2025

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Vereinspauschale 2025: Jetzt Anträge für Sportvereine in Bayern einreichen!

Am 25. Februar 2025 erinnert das Bayerische Innenministerium daran, dass der Einsendeschluss für die Anträge auf die Vereinspauschale des Jahres 2025 am 3. März 2025 liegt. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an Sport- und Schützenvereine in der Region Main-Rhön und in ganz Bayern, die bereits einen anerkannten Dachverband angehören.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss ein Verein mindestens 500 Mitgliedereinheiten aufweisen. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten ab, die in Abhängigkeit vom Alter der Mitglieder und den vorhandenen Trainerlizenzen gewichtet werden. So werden Mitglieder unter 27 Jahren beispielsweise zehnfach gewertet, während alle anderen Mitglieder einfach zählen.

Kriterien und Zielsetzung der Förderung

Der Freistaat Bayern hat sich mit dieser Maßnahme das Ziel gesetzt, die Vereinsarbeit zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Förderung von Trainingsangeboten und die Optimierung des Sportbetriebs. Die Vereinspauschale basiert auf den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen, die im Rahmen der Sportförderrichtlinie geregelt sind. Anträge, die nach dem festgelegten Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für detaillierte Informationen stehen die jeweiligen Landratsämter zur Verfügung.

Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt aufgrund der Fördereinheiten, die aus den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Gesamtheit der angeforderten Einheiten ermittelt werden. Im Gegensatz zu früheren Jahren entfällt ab dem Förderjahr 2024 die Pflicht, das Formular „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ beizufügen, was die Antragstellung erleichtert.

Zusätzliche Förderungen und Projekte

Die Vereinspauschale ist Teil umfassenderer Maßnahmen zur Förderung des Sports im Freistaat Bayern, die nicht nur die finanziellen Möglichkeiten der Vereine erweitern, sondern auch soziale Projekte unterstützen. Dazu zählt die Initiative „Sport schafft Heimat“, die Integration durch Sport fördert, sowie das Projekt „Erlebte Inklusive Sportschule“ zur Verbesserung der Inklusion im Sport.

Darüber hinaus unterstützt der Freistaat auch den Bau vereinseigener Sportstätten und stellt Mittel für die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen zur Verfügung. Insbesondere die Förderung im Bereich nachwuchsleistungssportlicher Trainingsstätten und die kürzlich eingeführte Schwimmförderung unter dem Motto „Mach mit – Tauch auf!“ zeigen das Engagement des bayerischen Staates für den gesamten Sportbereich.

Für Vereine, die an dieser wichtigen finanziellen Unterstützung interessiert sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit den notwendigen Informationen auszustatten und die Anträge fristgerecht einzureichen. Wie bereits erwähnt, können detaillierte Informationen auf der Website des Innenministeriums sowie bei den zuständigen Landratsämtern abgerufen werden.

Die Initiative zeigt, wie wichtig der Freistaat Bayern die Förderung von Sportvereinen nimmt und welche Rolle diese in der Gesellschaft spielen, insbesondere bei der Entwicklung von Jugend und Gemeinschaft durch sportliche Aktivitäten.

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