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Sonntag, 12. Januar 2025

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Überraschende Grundsteuererhöhungen: Eigentümer in Bayern sind geschockt!

In Bayern sorgt die Einführung der neuen Grundsteuer für Verwirrung und Unruhe unter den Eigentümern. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Berechnungsmodell, das sich deutlich von den bisherigen Regelungen unterscheidet. Die Grundsteuerbescheide, die nun verschickt werden, bringen viele Überraschungen. Besonders betroffen sind große Grundstückseigentümer, die oft mit erheblichen Erhöhungen rechnen müssen. Laut tz.de werden gerade die Besitzer großer Grundstücke in Niederbayern zur Kasse gebeten, während Villenbesitzer in Starnberg vergleichsweise glimpflich davonkommen.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 1500 Quadratmetern in Taufkirchen an der Vils muss nun 609 Euro anstatt der vorherigen 299 Euro zahlen. Ein Rentner aus Bad Tölz sieht seine Grundsteuer auf 468 Euro steigen, mehr als das Dreifache. Auch in Aubing müssen Eigentümer mit einem Anstieg von 212 Euro auf 688 Euro rechnen.

Flexibles Hebesatzsystem und kommunale Anpassungen

Die Gemeinden in Bayern haben bereits die Hebesätze angepasst, um Einnahmeverluste auszugleichen. Diese Anpassungen können zu einer unterschiedlichen Steuerlast führen. Während einige Einwohner in Innenstadtlagen von Senkungen profitieren und bis zu 50.000 Euro weniger zahlen, sind viele ländliche Gebiete mit einer Verdopplung oder gar Verdreifachung ihrer Steuer konfrontiert.

Die neue Grundsteuer basiert auf einem Flächenmodell, das im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Bundesländern nicht das Baujahr oder den Bodenrichtwert berücksichtigt. Rudolf Stürzer vom Verband Haus + Grund München äußerte Bedenken, dass größere Grundstücksbesitzer überproportional belastet werden, während kleinere Grundstücke oftmals begünstigt bleiben.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Diese Reform ist das Resultat eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus April 2018, das die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, mussten Immobilienbesitzer im Jahr 2023 Steuererklärungen abgeben, um ihre Immobilien zum 1. Januar 2022 neu bewerten zu lassen. Die neuen Bescheide werden schrittweise im Jahr 2025 verschickt. Öffentlichkeitswirksam wurde dabei ein deutliches Ungleichgewicht in der Steuerbelastung sichtbar. So müssen viele Besitzer ländlicher Immobilien teils doppelt bis viermal so hohe Beträge zahlen wie vorher.

Die Grundsteuerreform betrifft sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) als auch private wie gewerbliche Grundstücke (Grundsteuer B). Bei der Berechnung der Grundsteuer B spielt die Fläche eine zentrale Rolle. Die persönliche Situation der Eigentümer fließt dabei nicht in die Berechnung ein, was zu ungerechten Belastungen führen kann.

Widerspruchsmöglichkeiten und Expertentipps

In Bezug auf die neuen Steuerlasten stehen den Eigentümern nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen die Erhöhungen zur Wehr zu setzen. Ein Widerspruch beim Finanzamt ist nur bei nachweisbaren Fehlern in der Berechnung der Grundlagen möglich. Zudem ist es wichtig, jeden Bescheid auf seine Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz. So kann ein Einspruch gegen den neuen Grundsteuerwertbescheid innerhalb eines Monats eingelegt werden, insbesondere wenn der festgestellte Wert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Mit der neuen Regelung wird der Grundsteuerwert ab dem 1. Januar 2025 als Basis genutzt, nachdem viele Immobilien bereits auf die neuen Werte zum 1. Januar 2022 angepasst wurden. Die nächste umfassende Bewertung aller Grundstücke in Deutschland wird erst zum 1. Januar 2029 fällig. Vorbehalte gegen diese Reform sind laut Experten nicht unbegründet, da es sogar Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Berechnungen gibt.

So bleibt abzuwarten, wie die bayerischen Eigentümer auf die neuen Bescheide reagieren werden und inwieweit mögliche Einsprüche gegen die steigenden Steuern berücksichtigt werden können. Die Situation bleibt angespannt, insbesondere für die betroffenen Gruppen wie Waldbesitzer in ländlichen Regionen, die aufgrund der Reform oft benachteiligt erscheinen.

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