Am 1. März 2025 geht Harald Neukamm nach 40 Jahren im Justizdienst Baden-Württembergs in den wohlverdienten Ruhestand. Der Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wurde in einer feierlichen Stunde geehrt, in der ihm eine Urkunde überreicht wurde, die seine Verdienste würdigt. Diese Urkunde, unterzeichnet von Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges, wurde von Jürgen Nagel, dem Vizepräsidenten des Landgerichts, übergeben. Nagel lobte Neukamms Engagement und bezeichnete ihn als eine wesentliche Stütze des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd.
Harald Neukamm, der in Aalen geboren und dort aufgewachsen ist, absolvierte sein Abitur in Aalen-Wasseralfingen. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Regensburg und Freiburg. Nach seinem Rechtsreferendariat trat er im Jahr 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Seine juristische Laufbahn begann bei der Staatsanwaltschaft in Ellwangen, bevor er 1992 zum Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wechselte.
Karriere und Meilensteine
Neukamm kehrte 1994 zur Staatsanwaltschaft Ellwangen zurück und wurde am 1. August 1997 erneut Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Am 27. Januar 1998 erhielt er die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. In den letzten Jahren war er als Familienrichter tätig, mit Ausnahme einer sechsmonatigen Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.
Seine Leistungen wurden nicht nur in der Feierstunde gewürdigt; bereits im November 2024 feierte er sein 40-jähriges Dienstjubiläum und erhielt dafür eine Urkunde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Diese Anerkennung unterstreicht die Bedeutung, die Harald Neukamm für die Justiz in Baden-Württemberg hatte.
Struktur der Richterverteilung
Mit dem bevorstehenden Ruhestand von Harald Neukamm stehen auch Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd an. Der Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung von neu eingehenden Klagen, Anklagen und Beschwerden auf die Richter des Amtsgerichts. Jedes Jahr beschließt das Präsidium des Amtsgerichts die entsprechende Verteilung und bespricht dabei, welche Richter für welche Abteilungen zuständig sind. Die rechtlichen Grundlagen hierzu ergeben sich aus dem § 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Der Grundsatz des gesetzlichen Richters besagt, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, was im Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes und den einschlägigen Paragraphen des Gerichtsverfassungsgesetzes verankert ist. Das Präsidium, das aus gewählt wird, sorgt dafür, dass die Kriterien für die Verteilung der Fälle im Voraus klar festgelegt sind. Der Geschäftsverteilungsplan kann kostenlos im PDF-Format heruntergeladen werden, wobei regelmäßige Aktualisierungen vorgenommen werden, um die rechtliche Verbindlichkeit sicherzustellen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Harald Neukamm eine beeindruckende Karriere in der Justiz hinterlässt und sein Rücktritt nicht nur Veränderungen für das Amtsgericht, sondern auch eine Lücke in der juristischen Gemeinschaft von Schwäbisch Gmünd hinterlässt.