Im Sommer sorgte die Unterbringung eines somalischen Intensivstraftäters in einem kleinen Dorf in der Südpfalz für erhebliche öffentliche Aufregung. Die örtliche Gemeinde wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an das Land Rheinland-Pfalz, doch die Antwort kam prompt und ernüchternd: Die Landesregierung erklärte sich für nicht zuständig. Währenddessen wuchs die Angst unter den Bürgern, wie rheinpfalz.de berichtet. Kritiker äußerten Bedenken, dass die Ampel-Regierung die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nehme. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) wies in einem Interview die Vorwürfe zurück und betonte, dass ihre Ministerium die Belange der Bürger im Blick habe.
Der 35-jährige somalische Asylbewerber lebte bereits seit über einem Jahrzehnt in Deutschland und war durch zahlreiche Straftaten aufgefallen, darunter Nötigung und Drogenhandel. Nach einer zweijährigen Haftstrafe wurde er am vergangenen Freitag entlassen und kehrte umgehend nach Landau zurück, was bei der Bevölkerung auf Empörung stieß. Bürgermeister Thomas Blank (SPD) hatte in den vergangenen Monaten vergeblich versucht, die Rückkehr des Intensivtäters zu verhindern. Der vorbestrafte Asylbewerber erhält jetzt eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft, die vom Verwaltungsgericht Neustadt angeordnet wurde, obwohl die örtlichen Behörden die Gefahrenlage für die Bürger als hoch einschätzen. In der Region werden die Sorgen über die Wiederholung von Straftaten laut, da der Somalier als „intensiv kriminalisiert“ gilt und eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“ aufweist, wie reitschuster.de feststellt.
Überwachungsmaßnahmen und gesellschaftliche Auswirkungen
Angesichts der Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Gemeinschaft hat die Verbandsgemeinde Landau-Land private Sicherheitsdienste mit der Überwachung des Mannes beauftragt. So werden die Bürger rund um die Uhr kontrolliert, während sie mit der Realität konfrontiert sind, einen verurteilten Straftäter in ihren Reihen zu akzeptieren. Diese Situation schürt die Ängste weiter, da auch das Landgericht Landau die Gefahren des Mannes nicht ignorieren kann und ihn unter Führungsaufsicht stellt. Bestimmte Bewegungsfreiheit für den Täter beschränkt sich zudem nur auf den Landkreis Südliche Weinstraße, was die Sorgen der Anwohner nicht mindert. Die Kommunalverwaltung ist frustriert von der Behördenhierarchie, die ihren Anfragen nicht nachkommt und die Verantwortung auf die lokale Ebene abwälzt, während die Bürger weiterhin mit der realen Bedrohung leben müssen.