Im Rahmen eines umfangreichen Straßenbauprojekts ist ein neues Kataster in Planung, das den Zustand und die notwendigen Ausbauten von Gemeindestraßen in der Verbandsgemeinde Lingenfeld dokumentieren soll. Grundstückseigentümer müssen sich auf wiederkehrende Beiträge einstellen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau ihrer Straßen stehen. Wie die Rheinpfalz berichtet, betrifft dieser Plan nicht nur Westheim, sondern die gesamte VG Lingenfeld. Die Anwohner müssen sich darauf vorbereiten, entsprechende Beiträge für die Erschließungsmaßnahmen zu entrichten, was in den kommenden Jahren anfallen wird.
Bedeutung der Widmung im Straßenrecht
Ein entscheidender Schritt in diesem Prozess ist die Widmung, die nach dem Straßen- und Wegerecht in Deutschland eine öffentliche Nutzung der Straßen regelt. Die Wikipedia erklärt, dass durch eine Widmung die Nutzung der Straße für die Allgemeinheit erlaubt wird. Damit wird jede Straße festgelegt, ob sie für den öffentlichen Verkehr geöffnet ist oder ob es Einschränkungen gibt, etwa für Fußgänger oder Radfahrer. Die Widmung muss von der zuständigen Straßenbaubehörde öffentlich bekannt gemacht werden und ist nötig, um die Erschließungsbeiträge von den Anliegern geltend zu machen.
Darüber hinaus beinhaltet die Widmung auch, dass die Straßenbaulast zugewiesen wird, was bedeutet, dass für den Unterhalt und die Pflege der Straße der entsprechende Träger verantwortlich ist. Dies ist besonders wichtig, da Anlieger je nach örtlicher Satzung zur Straßenreinigung verpflichtet werden können. Ähnlich sieht es auch im Winterdienst aus, wo Anlieger ihre Gehwege schnee- und eisfrei halten müssen, es sei denn, die Gemeinde übernimmt diese Aufgaben.