Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat zum Ziel, die Krankenhauslandschaft in Deutschland umfassend zu reformieren. Diese neue Klinikreform, die insbesondere Krankenhäuser betrifft, hat auch weitreichende Auswirkungen auf den ambulanten Sektor. Gemäß Verlagshaus Jaumann wird der Fokus der Reform auf eine leistungsgruppenbasierte Krankenhausplanung nach dem Vorbild „Blaupause NRW“ gelegt. Zudem betont die Reform eine stärkere Qualitätsorientierung und eine Öffnung in Richtung ambulanter Angebote.
Ein zentrales Ziel dieser Reform ist die Bündelung und Konzentration von stationären Krankenhausleistungen. Der Landkreis Lörrach, der bereits vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform pioniere Maßstäbe beim Neubau gesetzt hat, verzeichnet mit 340 Betten pro 100.000 Einwohner eine der höchsten Betteneffizienzen in Deutschland. Die Klinikgesellschaft in diesem Landkreis strebt eine engere Kooperation mit niedergelassenen Ärzten an, um die medizinische Versorgung zu optimieren.
Finanzierungsstruktur durch Vorhaltevergütung
Um die Krankenhausstrukturen zu sichern, unabhängig von der Leistungsentwicklung, führt das Gesetz eine Vorhaltevergütung ein. Diese soll den Anreiz der Krankenhäuser senken, Fallmengen aus rein wirtschaftlichen Gründen zu erhöhen. Laut Barmer setzt sich die Vorhaltevergütung zu 40% aus einer Absenkung der DRG-Vergütung, zu 20% aus bestehenden Pflegebudgets und zu 40% aus den weiterhin über DRG abgegoltenen Leistungen zusammen.
Die Finanzierungsstruktur ist so angelegt, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Auftrag erhält, die Vorhaltefinanzierung aus bestehenden Fallpauschalen auszugliedern. Dabei wird differenziert nach Ländern und Leistungsgruppen ein verbindliches Vorhaltebudget jährlich bereitgestellt. Dieses wird an Kliniken ausgezahlt, die Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen erfüllen. Dies wird bereits für das Jahr 2025 und 2026 budgetneutral angestrebt, wobei die vollständige Umsetzung der Reform für 2029 geplant ist.
Zukunftsausblicke und Herausforderungen
Ab dem Jahr 2027 sind zusätzliche Fördermittel für verschiedene medizinische Bereiche vorgesehen. Dazu zählen unter anderem:
- Pädiatrie: 288 Millionen Euro
- Geburtshilfe: 120 Millionen Euro
- Stroke Unit: 35 Millionen Euro
- Spezielle Traumatologie: 65 Millionen Euro
- Intensivmedizin: 30 Millionen Euro
Für die Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben der Kliniken sind jährlich 125 Millionen Euro vorgesehen. Zudem wird eine spezielle Vorhaltevergütung für Hochschulkliniken eingeführt, die ab 2027 mit 75 Millionen Euro aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert wird.
Trotz dieser positiven Ansätze gibt es jedoch auch substantielle Kritikpunkte. Kritiker befürchten, dass die Krankenhausstrukturen nicht auf Basis der bisherigen Fallzahlen fortgeschrieben werden sollten und dass die Vorhaltevergütung bestehende Strukturen verfestigen könnte. Es wird angemerkt, dass eine verbindliche Berücksichtigung des Bevölkerungsbezugs fehlt und dass die Zuschläge zu Mehrkosten für die Versicherten sowie zu bürokratischem Mehraufwand führen können.
Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass die Vorhaltevergütung eine zentrale Rolle in einem neuen Finanzierungssystem für Krankenhäuser spielen wird. Mit dieser Maßnahme will man sicherstellen, dass die Vergütung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen garantiert wird, was eine zukunftsorientierte Lösung für das Gesundheitswesen darstellt. Weitere Details sind auf der Website des Ministeriums verfügbar: Bundesgesundheitsministerium.