Am Montag hat das Landgericht Jelenia Gora die Auslieferung des mutmaßlichen Kopfes der „Sächsischen Separatisten“, Jörg S., an Deutschland in die Wege geleitet. Gerichtsvertreter Tomasz Skowron teilte mit, dass ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, dessen Vollstreckung eine Grundvoraussetzung für die Auslieferung darstellt. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind die rechtlichen Weichen für eine Überstellung bereits gestellt. Jörg S. wurde in der polnischen Stadt Zgorzelec, unweit von Görlitz, festgenommen, wo ihm vorgeworfen wird, in seiner Wohnung Waffen, Munition und sogar Nazi-Embleme aufbewahrt zu haben. Nach Informationen des MDR soll er zudem in den Handel mit Militärausrüstung verwickelt gewesen sein, was seine Rolle als führendes Mitglied einer rechtsextremen Gruppierung unterstreicht.
Rechtliche Grundlagen der Auslieferung
Die Mechanismen hinter internationalen Haftbefehlen sind komplex und effizient. Laut einem Bericht über die internationale Strafverfolgung sind diese Haftbefehle, insbesondere der Europäische Haftbefehl, eine bedeutende Grundlage für die schnellere Übergabe von Verdächtigen innerhalb der EU. Das Verfahren erlaubt in der Regel die Überstellung innerhalb von zehn Tagen nach Festnahme. Bei der Auslieferung wird geprüft, ob die betreffende Straftat in beiden Ländern strafbar ist, was als Voraussetzung gilt. Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards spielt ebenso eine Rolle, weshalb eine mögliche Auslieferung durch rechtliche Schritte angefochten werden kann.
Zum Hintergrund der Vorwürfe gegen Jörg S. gehört der illegale Waffenschmuggel, wobei er nach Berichten plant, ein Lager für Waffen und Zubehör in Polen einzurichten. Sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“ wurden in Sachsen festgenommen – eine Operation, die die Behörden alarmierte und zeigt, wie ernst die Bedrohung durch rechtsextremistische Gruppen genommen wird. Die Verstrickung Jörg S.s in den illegalen Handel lässt auf eine gut organisierte Struktur innerhalb dieser Gruppierung schließen, die mit Gewalt und Untergrundaktivitäten agiert.