In den letzten Wochen warnen die Hauptzollämter vor dem Kauf und der Verwendung von gefährlichem Feuerwerk. Das Hauptzollamt Rosenheim hat deutlich gemacht, dass viele Menschen in Bayern das neue Jahr mit bunten Feuerwerken feiern wollen, jedoch ist beim Kauf besondere Vorsicht geboten. Insbesondere rund um Silvester werden häufig Feuerwerkskörper angeboten, die von unbekannter Herkunft sind und möglicherweise mangelhaft verarbeitet wurden. Diese unzulässigen Produkte können im schlimmsten Fall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen und sind zudem ungesetzlich, wie in der Mitteilung von Rosenheim24 berichtet wird.
Ein Beispiel für die Gefahren ereignete sich Ende November 2023, als das Hauptzollamt Krefeld rund 128 Kilogramm Feuerwerkskörper von einem 29-jährigen Niederländer beschlagnahmte. Diese Feuerwerksbatterien gehörten zur Kategorie F4, die als Großfeuerwerk klassifiziert wird und nur von Fachleuten verwendet werden darf. Der Tatverdächtige hatte keine erforderliche Erlaubnis, um diese gefährlichen Produkte nach Deutschland einzuführen. Aufgrund dieser Verstöße stellt der Zoll solche illegalen Feuerwerkskörper sicher und leitet Strafverfahren ein, so Zoll.de in seiner Pressemitteilung.
Sicherheitswarnung vor Silvester
Sowohl die Zollbehörden in Bayern als auch die in Krefeld betonen schließlich die Wichtigkeit des rechtmäßigen Erwerbs von Feuerwerk. Das Verwenden nicht konformitätsbewerteter Produkte kann nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch schwerste gesundheitliche Schäden verursachen. Daher raten die Zollspezialisten, immer darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper mit dem CE-Kennzeichen versehen sind und aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. „Wer sich selbst und andere nicht gefährden will, sollte unbedingt die Finger von nicht erlaubtem Feuerwerk lassen“, sagt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Diese eindringliche Warnung gilt insbesondere in der Silvesterzeit, wo unsichere Produkte verstärkt angeboten werden.