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Montag, 23. Dezember 2024

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Korruption
in
Hamburg,Bonn

Kahrs und Olearius: Cum-Ex-Skandal bleibt ohne Konsequenzen!

280000000
€ Schaden
Ursache:
mangelndes Tatverdacht,gesundeheit

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs im Zusammenhang mit der umstrittenen Cum-Ex-Affäre wurden eingestellt. Laut t-online geschah dies bereits am 6. Dezember 2024 aufgrund „mangels hinreichenden Tatverdachts“. Kahrs, der bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2020 als einflussreicher Politiker galt, stand unter Verdacht, mit den Vorständen der Hamburger Warburg Bank in illegale Steuerpraktiken verwickelt gewesen zu sein, die dem Staat einen erheblichen finanziellen Schaden bescherten. Ermittler fanden bei ihm 214.800 Euro in einem Schließfach, doch die Herkunft des Geldes bleibt unklar. Verbindungen zu Olaf Scholz, dem heutigen Bundeskanzler, wurden ebenfalls festgestellt, doch Scholz weist einen direkten Einfluss auf steuerliche Entscheidungen zurück, beruft sich allerdings auf Gedächtnislücken.

Der Fall Olearius und die gesundheitlichen Konsequenzen

Das Strafverfahren gegen Christian Olearius, ehemaliger Chef der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, und zentrale Figur in der Cum-Ex-Affäre, wurde ebenfalls eingestellt. Wie Tagesschau berichtete, geschah dies aufgrund seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung, die eine Fortführung des Verfahrens unmöglich machte. Olearius, dem 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung zur Last gelegt wurden, beteuert seine Unschuld und kritisierte die Ermittlungen. Sein Fall hat zudem politische Dimensionen, da er den ehemaligen Bürgermeister Scholz mehrmals traf, was Fragen zur politischen Einflussnahme aufwarf. Der erhebliche Steuerschaden für den Staat, der durch Cum-Ex-Geschäfte entstanden ist, wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.

Obwohl die Verfahren gegen sowohl Kahrs als auch Olearius eingestellt wurden, bleibt die Schuldfrage unbeantwortet und es wird erwartet, dass in den kommenden Jahren weiterhin ähnliche Fälle gerichtlich verfolgt werden. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Jahr 2021 klar festgestellt, dass Cum-Ex-Geschäfte Straftaten sind, was den Druck auf die verantwortlichen Personen weiter erhöht.

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