Dortmund – Ein wichtiges Unding für deutsche Autofahrer steht bevor: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um einen einheitlichen, fälschungssicheren EU-Führerschein einzuführen, der die Verkehrssicherheit erhöhen und den Aufenthalt in anderen EU-Ländern vereinfachen soll, wie bundesregierung.de berichtet. Der erste Stichtag für das Umtauschen betrifft die Geburtsjahrgänge 1971 und jünger, die bis spätestens zum 19. Januar 2025 ihre alten Führerscheine abgeben müssen, wenn sie ihren „Lappen“ vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben.
Die Politik appelliert an die Bürger, frühzeitig zu handeln, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es wird empfohlen, die erforderlichen Dokumente – dazu gehören der gültige Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein – rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle vorzulegen. Sollte jemand den Umtausch versäumen, droht ein Bußgeld von bis zu 10 Euro, wobei es in Ausnahmefällen auch zu einer Abweichung davon kommen kann, so ruhr24.de. Ab 2026 wird der Fokus auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins gelegt, und damit gelten neue Umtauschfristen.
Der neue EU-Führerschein ist nicht nur auf 15 Jahre befristet, sondern bietet auch Vorteile hinsichtlich der Aktualisierungen von Fotos und Personendaten, um Fälschungen zu erschweren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Fahrerlaubnisse erneuert werden, müssen jedoch nicht erneut geprüft oder untersucht werden, wie es aktuell der Fall ist. Ein effizienter Umtausch und entsprechendes Handeln sind entscheidend, um Anhäufungen in den Ämtern zu vermeiden und sicher durch die Straßen zu fahren.