In Lemwerder gibt es bedeutende Veränderungen bei der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Der Gemeinderat plant, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 370 Prozent auf 340 Prozent zu senken. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die aktuelle Regelung als grundgesetzwidrig erklärte. Die Verwaltung hat ein Steueraufkommen von 1.285.938,20 Euro für das Jahr 2025 vorgeschlagen, was nur geringfügig unter dem geplanten Betrag von 1.287.200,00 Euro für 2024 liegt, wie im Bericht des Weser-Kuriers hervorgeht.
Berechnungsbeispiele für die Grundsteuer
Mit den neuen Hebesätzen werden auch die Berechnungen für die Grundsteuer angepasst. So beträgt für eine Wohnung in Lemwerder (Bodenrichtwert 288,00 €, Lage-Faktor 1,42) mit einer Grundstücksfläche von 24 qm und einer Wohnfläche von 44 qm der Grundsteuermessbetrag 23,22 €. Dies führt zu einer künftigen Grundsteuer von 85,91 €. Für ein Einfamilienhaus von 209 qm auf einem 645 qm großen Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 120,00 € wird der Grundsteuermessbetrag auf 107,85 € festgesetzt, was zu einer Steuer von 399,04 € führt. Ein Zweifamilienhaus in derselben Region hat bei einem Grundsteuermessbetrag von 85,15 € ab 2025 eine zu zahlende Steuer von 315,06 €, nachdem der Hebesatz angepasst wurde, so die Informationen von hebesatz.grundsteuer.de.
In der bevorstehenden Gemeinderatssitzung am 5. Dezember sollten diese wichtigen Punkte im Fokus stehen. Weitere Themen sind unter anderem die Weiterführung eines geschätzten Beitrags von 78.000 Euro an das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch, die Wahl eines neuen Ortsbrandmeisters für die Feuerwehr und personelle Veränderungen im Verwaltungsausschuss der Grünen. Die Beschlüsse des Rates werden entscheidend sein, um die zukünftige Finanzlage von Lemwerder zu sichern und die neuen Regelungen umzusetzen.