Am 13. März 2025 wurde in München ein Aufgebot an strafrechtlichen Vorfällen gemeldet, die von gewerbsmäßiger Urkundenfälschung bis zu schwerem Diebstahl reichten. Diese Straftaten werfen ein Schlaglicht auf den anhaltenden Kampf gegen Kriminalität in der bayerischen Landeshauptstadt und verdeutlichen die Berichterstattung der Münchener Polizei und anderer Fachstellen.
Besonders alarmierend ist der Fall von zwei 45-jährigen Männern aus München, die sich der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung schuldig gemacht haben. Laut den Ermittlungen haben sie gefälschte Erste-Hilfe-Bescheinigungen verkauft, um Fahrschülern zu helfen, illegal eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Für die gefälschten Bescheinigungen nahmen die Täter bis zu 100 Euro pro Stück und es wurden in einer Überprüfung mehr als 51 Totalfälschungen aus über 500 kontrollierten Bescheinigungen entdeckt. Gegen die Fahrschüler wurden Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Ein Täter war als Angestellter in einer Fahrschule tätig. Die Durchsuchungen am 26. März 2024 zeigten, dass es noch weitere Beweismittel gab. Das Kommissariat 34 führt die Ermittlungen in dieser Sache.
Rechtliche Aspekte der Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist in Deutschland im Strafgesetzbuch unter § 267 geregelt und umfasst das Herstellen oder den Gebrauch unechter Urkunden sowie das Verfälschen echter Urkunden. Ein wesentliches Merkmal der Urkunde ist, dass sie eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung darstellt, die Beweis für deren Inhalt und Herkunft erbringt. Im Zuge dieser Delikte wird das Recht auf Wahrheit und Rechtsverkehr geschützt, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen. Gewerbsmäßige Handlungen, wie im aktuellen Fall, sind besonders schwerwiegend und werden gemäß § 267 Abs. 3 StGB strenger bestraft.
Gleichzeitig hat die Münchener Polizei mehrere Fälle von Diebstahl registriert. Im Februar 2025 kam es zu mehreren Diebstählen von Porsche Macan in München und Umgebung, die einen Gesamtwert von über 200.000 Euro hatten. Am 11. März 2025 konnte ein 50-jähriger Mann litauischer Herkunft bei der Entwendung eines Fahrzeugs festgenommen werden. Sein Komplize konnte jedoch zunächst fliehen, wurde aber am folgenden Tag in einer S-Bahn aufgegriffen. Beide Männer wurden in Haft genommen und die Ermittlungen dauern an.
Trickdiebstähle und andere Vorfälle
Zusätzlich wurde am 12. März 2025 ein Trickdiebstahl gemeldet. Zwei Männer gaben sich als Handwerker aus und entwendeten Schmuck von einer über 80-jährigen Dame. Trotz eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten die Täter unerkannt entkommen. Die Münchener Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und ruft Zeugen auf, sich zu melden.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Ramersdorf, wo eine 26-Jährige am 12. März 2025 Gegenstände aus einem Fenster warf. Die Polizei nahm sie daraufhin fest und sie wurde zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen. Die Ermittlungen laufen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Am selben Tag führte ein 41-Jähriger am U-Bahnhof Hohenzollernplatz einen verbotenen Gruß aus und wurde wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Zudem kam es am 11. März 2025 zu einem versuchten Körperverletzungsdelikt, als ein 41-Jähriger ein Messer auf einen 25-Jährigen warf. Auch hier konnte der Täter festgenommen werden.
Die Festnahme eines 21-Jährigen am 12. März 2025 nach einem Taschendiebstahl rundet die Bilanz der aktuellen Vorfälle ab. Zeugen hatten ihn beim Diebstahl aus einer Handtasche beobachtet, was zu seiner Festnahme und der Rückgabe der gestohlenen Gegenstände an die Bestohlene führte. Die anhaltenden Aktivitäten der Polizei verdeutlichen die Bemühungen, die Sicherheitslage in der Region zu schützen und Kriminellen entgegenzuwirken.
Diese Fälle zeigen, wie wichtig es ist, gegen Urkundenfälschung und Diebstahl vorzugehen, um die Integrität und Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Weitere Informationen über das Thema Urkundenfälschung sind im Strafgesetzbuch unter haufe.de sowie auf strafverteidiger-gp.de zu finden.