Griechenlands ehemalige königliche Familie, die seit über einem halben Jahrhundert heimatlos war, hat nun die griechische Staatsbürgerschaft zurückerhalten. Die Nachfahren des letzten Königs Konstantin II., der im Januar 2023 verstarb, haben den Nachnamen „de Grèce“ angenommen, um die entscheidende Bedingung für die Einbürgerung zu erfüllen. Innenminister Yiannis Oikonomou genehmigte den Antrag der zehn Familienmitglieder, die sich damit offiziell wieder zu ihrem Heimatland bekennen. Diese Rückkehr zur Staatsbürgerschaft kommt nach jahrzehntelangen rechtlichen und familiären Auseinandersetzungen, wie die tz.de berichtete.
Nach Jahrzehnten der Heimatlosigkeit
Die Geschichte der ehemaligen royalen Familie ist geprägt von Exil und Verlust. Nach einem Militärputsch im Jahr 1967 floh der damalige König Konstantin II. mit seiner Frau und den Kindern ins Ausland. 1974 wurde die Monarchie in Griechenland offiziell abgeschafft, und 1994 wurde der Familie die Staatsbürgerschaft entzogen. In ihrer Erklärung bezeichneten die Nachfahren diesen Schritt als eine Rückkehr zu ihren Wurzeln. „Wir sind gerührt“, erklärten sie auf ihrer Homepage und betonten, dass sie trotz ihrer Heimatlosigkeit stets ihr Land im Herzen getragen haben. Ihre Prinzipien und die Achtung gegenüber Griechenland sollen weiterhin das Verhalten der Familie bestimmen, wie rheinpfalz.de berichtete.
Dazu kommt, dass die Namenswahl „de Grèce“ einen Kompromiss darstellt, da die Verwendung des griechischen Äquivalents „tis Elládos“ aufgrund der verfassungsrechtlichen Verbote für Adelsnamen nicht möglich war. Diese Rückkehr stellt einen bedeutenden Moment in der Geschichte der Familie dar, die nach langem Kampf um Anerkennung nun wieder Teil der griechischen Gesellschaft ist.