Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, erhält zunehmend Aufmerksamkeit in der deutschen Wirtschaft. Es bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit zur Restrukturierung ohne das Stigma einer Insolvenz. Diese Option hat sich als besonders relevant erwiesen, insbesondere in Zeiten finanzieller Turbulenzen, wo Unternehmen wie Varta, Leoni und Mynaric auf das StaRUG zurückgreifen, um ihre finanziellen Herausforderungen anzugehen. Laut IT Boltwise steigten die Fälle, in denen das Gesetz Anwendung fand, von nur 22 im Jahr 2021 auf beachtliche 84 im Jahr 2024.
Der StaRUG-Prozess ermöglicht es Unternehmen, Neuverhandlungen mit Gläubigern zu führen, bevor die Situation sich weiter verschlechtert. Dies wird von vielen Fachleuten als wertvolle Phase der Sanierung angesehen. Dennoch ist die öffentliche Wahrnehmung gespalten. Kritiker argumentieren, dass das Gesetz vor allem den großen Investoren zugutekommt und die Kleinaktionäre benachteiligt. Insbesondere nach dem Varta-Fall, bei dem Aktionäre erhebliche Verluste erlitten, wird das StaRUG in den Medien kritisch betrachtet, wie auch Investment Week berichtet.
Die Formalitäten des StaRUG
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des StaRUG. Er stellt einen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern dar und unterliegt spezifischen Voraussetzungen: Drohende Zahlungsunfähigkeit und ein fundiertes Restrukturierungskonzept sind notwendig. Laut anwalt.de sind gerichtliche Verfahren in der Regel erforderlich, um Forderungsverzichte zu regeln.
Die Abstimmung über den Restrukturierungsplan erfolgt in Gruppen, wobei eine qualifizierte Mehrheit von 75 % gefordert wird. Trotz der komplexen Verfahren zeigen Daten, dass die Anzahl der StaRUG-Fälle kontinuierlich wächst. Im Jahr 2024 führte das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 12 Verfahren in Deutschland.
Kritik und Herausforderungen
Die Nutzung des StaRUG wird häufig als kostspielig und kompliziert wahrgenommen. Kritiker befürchten, dass finanzielle Entlastungen der Unternehmen meist auf Kosten der Altaktionäre geschehen. Kapitalschnitte führen häufig dazu, dass alte Aktien wertlos werden, wodurch Kleinaktionäre oft leer ausgehen, während Großinvestoren von der Situation profitieren.
Darüber hinaus besteht die Herausforderung, dass das StaRUG nicht nur für große Konzerne gedacht ist. Es wurde festgestellt, dass auch kleinere Unternehmen und Start-ups, wie Mynaric, seine Vorteile nutzen. Trotz der anfänglichen hohen Kosten zeigt sich, dass die Verfahren mit zunehmender Erfahrung im Umgang mit dem StaRUG effizienter durchgeführt werden können.
Die Zukunft des StaRUG wird entscheidend davon abhängen, wie die Interessen von Investoren und Kleinaktionären in Einklang gebracht werden können. Die Notwendigkeit, die öffentliche Wahrnehmung zu verbessern und die rechtlichen Rahmenbedingungen transparent zu gestalten, bleibt ein zentrales Anliegen für die nächsten Schritte in der Unternehmensrestrukturierung.