Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, den 27. November 2024, eine wegweisende Entscheidung getroffen: Eigentümer historischer Gebäude haben künftig das Recht, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. Dieses Urteil betrifft zwei bedeutende Fälle aus Düsseldorf und Siegen, in denen der Klimaschutz klar über den Denkmalschutz gestellt wurde. Die Richter des 10. Senats urteilten, dass das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien beim Klimaschutz Vorrang hat, wie ksta.de berichtete.
Entscheidung in strittigen Fällen
Im Konfliktfall in Düsseldorf ging es um eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus in der Golzheimer Siedlung. Die Stadt hatte die Genehmigung verweigert mit dem Argument, dass dadurch das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung gefährdet wird. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch entschied zugunsten des klagenden Hauseigentümers, da die Solarpanels so installiert werden könnten, dass sie die charakteristische Ansicht der Siedlung nicht beeinträchtigen. In einem weiteren Fall in Siegen wollte ein Eigentümer einer historischen Schule von 1900 ebenfalls Solarpanels installieren. Hier befand das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass das Erscheinungsbild des Daches und damit des gesamten Bauwerks beeinträchtigt werde. Der Eigentümer ging in Berufung, was zur Entscheidung des OVG führte, das nun den Klimaschutz über den Denkmalschutz stellte, wie zeit.de erläuterte.
Richterin Gudrun Dahme führte an, dass eine im Juli 2022 in Kraft getretene Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erneuerbaren Energien als vorrangig in den Abwägungsprozess einbezieht. Nur besondere Umstände könnten dem Bau von Solaranlagen entgegenstehen. In den nun entschieden Fällen lagen solche Umstände nicht vor, weshalb das OVG den Klimaschutz in beiden Fällen favorisierte und dem Ausbau erneuerbarer Energien einen bedeutenden Stellenwert einräumte.