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Montag, 23. Dezember 2024

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Gesetzgebung
in
Kleinmachnow

Kleinmachnow: Steuersatz von 181 Prozent steht auf der Kippe!

In Kleinmachnow steht eine kritische Überprüfung des geplanten Hebesatzes für die Grundsteuer B an. Die Gemeinde möchte einen Hebesatz von 181 Prozent von allen Grundstückseigentümern erheben, was aus Sicht der Gemeindevertreter Klaus-Jürgen Warnick und Barbara Schlesinger unklarer ist. Die beiden Politiker fordern genauere Daten und laden die Bürger ein, am 2., 3. und 6. Dezember auf dem Rathausmarkt ihre bisherigen Steuerbeträge und neue Messbeträge mitzuteilen, um eine transparente Berechnung zu gewährleisten. Warnick äußerte: „Einfach nur glauben ist uns zu wenig.“ Diese Datensammlung ist notwendig geworden, da die Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt, für viele Unsicherheiten sorgt, insbesondere nach der Neubewertung aller Grundstücke, die vom Finanzamt festgelegt wurde, als Ergebnis der Reform aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018.

Änderungen der Grundsteuer

Laut dem Bundesfinanzministerium müssen Grundstückseigentümer ab 2025 mit einer grundlegend neu berechneten Grundsteuer rechnen. Diese wird anhand des Wertes ihres Grundbesitzes, der Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes ermittelt. Die Neubewertung erfolgt, weil die alten Werte aus den Jahren 1935 oder 1964 stark von den realen Marktverhältnissen abweichen. Dies hatte zur Folge, dass die Grundsteuer in der Vergangenheit oftmals ungerecht verteilt wurde, was die Reform nun beheben möchte. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für die Kommunen essenziell, da sie zur Finanzierung von Schulen, Kitas und Infrastrukturen verwendet werden, mit jährlichen Erträgen von über 15 Milliarden Euro.

Wie Warnick betont, führt die Reform möglicherweise zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen für Immobilienbesitzer. Einige Eigentümer könnten mehr, andere weniger zahlen, was durch die unterschiedliche Neubewertung zustande kommt. Für Kleinmachnow ist der Hebesatz von 181 Prozent letztlich nicht in Stein gemeißelt; eine Reduzierung auf 180 Prozent, wie im Transparenzregister des Finanzministeriums vermerkt, wird wahrscheinlicher. Der Hauptausschuss der Gemeinde wird am 12. Dezember die Ergebnisse der Bürgerdaten sammeln und eine Entscheidung treffen müssen, um sicherzustellen, dass die Steuerbelastung fair und ausgewogen bleibt.

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