Die Stadtverordnetenversammlung von Beelitz hat am Dienstagabend den Haushalt für die kommenden zwei Jahre verabschiedet. Dabei wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt, die ab Januar 2025 in Kraft treten und die Stadt etwas über der Empfehlung des Landes positionieren. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, der für Wohngebäude erhoben wird, wird von 377 auf 257 Prozent gesenkt, was über dem landeseinheitlichen Satz von 250 Prozent liegt. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen sinkt von 823 auf 690 Prozent, während die Gewerbesteuer mit 306 Prozent unverändert bleibt. Diese Anpassungen werden durch die Reform der Grundsteuer notwendig, bei der die Immobilienwerte neu berechnet wurden, wie die MAZ berichtete.
Aktuelle Entwicklungen in der Steuerpolitik
Im gesamten Bundesgebiet erfahren die Hebesätze, insbesondere bei der Grundsteuer B, signifikante Anpassungen. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz für 2024 liegt bei 437 Prozent, was die Belastungen für Unternehmen verdeutlicht. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen ist der Druck auf die Gemeinden enorm, was sich in steuerlichen Erhöhungen widerspiegelt. Die Gewerbesteuer stellt einen wesentlichen Faktor in der Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts dar und könnte bei hohen Belastungen die Ansiedlung neuer Unternehmen gefährden, wie die DIHK hervorhebt. Für 2024 wird bei der Grundsteuer B ein Anstieg um 14 Prozentpunkte auf 568 Prozent erwartet, was die größte Erhöhung seit einem Jahrzehnt darstellt.
Die neue Steuerstruktur in Beelitz resultiert teilweise aus der gestiegenen Gewässerumlage, die für die Unterhaltung von Gewässern nötig ist. Trotz der Senkungen der Hebesätze wird jedoch angemerkt, dass Eigentümer ihre Grundsteuer selbst berechnen können. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Formel: jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz 2025 ÷ 100.