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Montag, 23. Dezember 2024

Trumps umstrittene Aussagen: Wendet er sich gegen Transgender-Rechte?

Donald Trump äußert sich erneut zu Transgender-Themen und Rassismus in den USA. Die Debatten nehmen an Intensität zu.

Trump kündigt Rückbenennung von Denali: „Mount McKinley gehört zurück!“

Trump kündigt an, Geschlechterfrage zu beenden und Mount McKinley umzubenennen. Spaltung in den USA vertieft.

Wirtschaftsweise Grimm: Deutschland steuert auf steigende Arbeitslosigkeit zu!

Wirtschaftsweise Grimm warnt vor steigendem Arbeitslosigkeit in Deutschland 2025 und fordert ein neues Wirtschaftsprogramm für Investitionen.
Gesetzgebung
in
Oberhavel

Neues Hebesatzregister: So verändert sich die Grundsteuer in Oberhavel!

Brandenburgs Finanzministerium hat vor Kurzem das Hebesatzregister, auch bekannt als „Transparenzregister“, veröffentlicht, wie MAZ online berichtete. Dieses Register ermöglicht es, die empfohlenen Grundsteuer-Hebesätze für jede Gemeinde im Bundesland abzurufen. In Oberhavel zeigt sich, dass das Amt Gransee und die umliegenden Gemeinden einen Hebesatz von 410% haben, während das Mühlenbecker Land mit 160% den niedrigsten Hebesatz führt. Insbesondere die Stadt Oranienburg liegt mit einem Wert von 270% im Mittelfeld dieser Liste und befindet sich damit im Rahmen der Empfehlungen.

Wichtigkeit und Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine entscheidende Einnahmequelle für die Gemeinden, wie auch das Bundesfinanzministerium bestätigte. Über 15 Milliarden Euro fließen jährlich in die kommunalen Kassen, sodass diese Mittel für Bildungseinrichtungen, Infrastruktur und weitere öffentliche Dienstleistungen notwendig sind. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch eine Formel, die den Grundsteuermessbetrag und den jeweiligen Hebesatz kombiniert. In diesem Kontext müssen die Gemeinden ihre Hebesätze realistisch anpassen, um die durch eine Neubewertung des Grundbesitzes möglicherweise entstehenden finanziellen Änderungen auszugleichen.

Diese Reform der Grundsteuer ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das alte Wertansätze als verfassungswidrig erklärt hatte. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Immobilien nach den neuen Regelungen bewertet werden. Dies führt zwangsläufig zu individuellen Veränderungen in der Grundsteuerlast für die Immobilieneigentümer. Die letzten Anpassungen der Hebesätze werden voraussichtlich im Herbst 2024 festgelegt.

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