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Sonntag, 22. Dezember 2024

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Gesetzgebung
in
Berlin

Erneuerbare Energien: Deutschland erreicht neuen Rekordwert von 54%!

Berlin – Ein neuer Meilenstein in der deutschen Energiepolitik: Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch hat 2024 mit 54 Prozent einen Rekord erreicht. Doch der rasante Ausbau von Photovoltaikanlagen ist nicht ohne Probleme. Negative Strompreise sind ein drängendes Thema, das pendelt, wenn die Erzeugung den Verbrauch übersteigt, wobei die fehlenden Speicherkapazitäten besonders ins Gewicht fallen. Diese Mechanismen führen zur sogenannten „Selbst-Kannibalisierung“ des Solarstroms, was für Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen finanzielle Herausforderungen bedeutet. Dies wurde auch von merkur.de thematisiert.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat die Ampelregierung am 18. Dezember einen neuen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Der Entwurf zielt darauf ab, die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen und einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Ein zentraler Punkt ist die verpflichtende ferngesteuerte Regelung neuer Solarstromanlagen ab dem 1. Januar 2025. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, äußerte bereits, dass steuerbare Solaranlagen unverzichtbar seien, um auf Marktentwicklungen zu reagieren. Die Regierung unterstreicht auch die Notwendigkeit intelligenter Stromnetze, die zur Stabilität des Systems beitragen sollen.

Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz

Parallel hierzu trat zum 1. Januar 2024 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Diese sieht vor, dass neu installierte Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestimmte Bestandsgebäude. Die Novelle zielt auf die Förderung klimaneutraler Gebäude bis 2045 ab. Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch jedoch nur bei 18,1 Prozent. Die Regelungen und Optionen wurden in einem Entscheidungsbaum zusammengefasst, der die Verpflichtungen der Gebäudeeigentümer übersichtlich darstellt. So können Haushalte, die noch mit Öl oder Gas heizen, ihre Systeme weiterhin betreiben, müssen aber bis 2045 nachrüsten, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden. bdew.de hebt die verschiedenen Erfüllungsoptionen hervor, darunter hybride Heizsysteme und den Einsatz von Wasserstoff.

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