Ein 35-jähriger Mann aus Traunstein ist wegen des Versands eines Nacktfotos eines etwa zehnjährigen Mädchens vor das Schöffengericht Traunstein gestellt worden. Der Vorfall ereignete sich am 15. Mai 2022, als der Angeklagte das Foto über Facebook an zwei Freunde im Ausland schickte. Das Tragische an diesem Fall ist nicht nur der Versand des Bildes, sondern auch die späte Entdeckung des Inhalts, die erst im August 2023 durch Polizeibeamte geschah, die in der Wohnung des Angeklagten zwei weitere Bilder mit jugendpornografischem Inhalt fanden. Dieses Vorgehen wurde durch eine Verdachtsmitteilung aus Baden-Württemberg, die die Ermittlungen einleitete, offengelegt.
Während des Prozesses gestand der Angeklagte, er habe das Bild „einfach aus Spaß“ versendet und sei sich nicht bewusst gewesen, dass dies illegal war. Seine Unkenntnis hat jedoch das Gericht nicht davon abgehalten, eine Entscheidung zu fällen. Staatsanwältin Franziska Mitterer bezichtigte ihn des „Drittbesitzes kinderpornografischer Inhalte“ und den Besitz jugendpornografischer Dateien.
Urteil und Reaktion
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Es stellte fest, dass trotz seiner Einsicht und Reue, die die Staatsanwältin als „glaubhaft“ bezeichnete, sein Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleiben könne. Der Verteidiger plädierte für eine „angemessene, milde Strafe“, während Richterin Barbara Dallmayer erklärte, der Angeklagte sei nicht der „klassische Kinderpornografie-Täter“ und habe „eher aus Dummheit“ gehandelt. Sie wies jedoch darauf hin, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Angeklagte war nicht vorbestraft und stimmte der Einziehung seiner Handys zu, wodurch die Ermittlungen bezüglich der jugendpornografischen Fotos eingestellt wurden.
Das Urteil wurde im Gerichtssaal einstimmig akzeptiert. Die Richterin informierte darüber, dass die Mindeststrafe für solche Taten im Juni 2024 von zwölf auf sechs Monate gesenkt werde, was möglicherweise zukünftige Fälle beeinflussen könnte.
Hintergrund und Unterstützung für Betroffene
Die Auswirkungen solcher Straftaten sind weitreichend und können für die Betroffenen äußerst belastend sein. Laut dem NCMEC erfahren Kinder und Jugendliche, die mit sexueller Gewalt oder Ausbeutung konfrontiert werden, häufig ein Gefühl der Isolation. Das National Center for Missing & Exploited Children bietet Unterstützung und Ressourcen für Familien in Krisensituationen. Es ermutigt Betroffene, sich an vertrauensvolle Erwachsene oder Beratungsstellen zu wenden und meldet, dass der Austausch mit anderen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, heilsam sein kann.
Angesichts des erhöhten Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung zudem Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Am 19. Juni 2024 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der unter anderem die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstrich dabei die Schwere des Problems und wies darauf hin, dass täglich durchschnittlich 50 Kinder Opfer sexueller Gewalt werden.
Diese umfassenden Maßnahmen sind notwendig, um das Vertrauen der betroffenen Kinder anzuerkennen, ihre Stimmen zu stärken und grundlegende Veränderungen im System zu bewirken. Die Schaffung von Unterstützungsstrukturen, wie sie im neuen Gesetzentwurf skizziert sind, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.