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Dienstag, 18. März 2025

Zukunft der Kirche: Verwaltungsleitungen entlasten Seelsorger bis 2027!

Der Diözesanrat des Bistums Würzburg plant bis 2027 die Einführung von Verwaltungsleitungen zur Entlastung des Seelsorgepersonals.

Weihnachtszauber für kranke Kinder: Spendenaktion sorgt für Freude!

Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts Erlangen-Nürnberg und Andrea Reuter unterstützen die Kinderonkologie mit kreativen Spendenaktionen.

Skater-Drama am Theresienwiese: Tod nach gefährlichem Prank!

Im Münchner Theresienwiese wird Schüler Tobi Altmann erstochen. Spannungen in der Clique und mögliche Verdächtige sorgen für Aufregung.

Ehemaliger Gerichtspräsident in Belästigungsprozess: Berufung eingelegt!

In einem aufsehenerregenden Fall von sexueller Belästigung wurde Prof. Dr. Ludwig Kroiß, ehemaliger Präsident des Landgerichts Traunstein, im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies berichtet die Nachrichtenplattform Wasserburg24. Der Vorfall, der zu dieser Verurteilung führte, ereignete sich im September 2021, als Kroiß eine Sekretärin nach Feierabend in seinem Büro küsste.

Kroiß, der die Vorwürfe vehement bestreitet und von einem „Komplott“ ausgeht, kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Fünf Verhandlungstage am Landgericht München I wurden für Ende Juni und Anfang Juli 2025 anberaumt. Der Druck auf den ehemaligen Gerichtschef war erheblich, da er vor der ersten Verhandlung vom Dienst suspendiert wurde und seine Pension gekürzt wurde. Diese Maßnahmen ergaben sich aus einem parallel geführten Disziplinarverfahren, in dem das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth seine vorläufige Suspendierung ordnete.

Reaktionen und weitere Entwicklungen

In der ersten Verhandlung beschrieb die betroffene Sekretärin ihr schwieriges Verhältnis zu Kroiß und berichtete von ihrem Unwohlsein nach dem Vorfall. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gefordert. Im Prozess plädierte die Verteidigung auf Freispruch und wies die Vorwürfe als unbegründet zurück. Medienrechtsanwälte des ehemaligen Präsidenten kritisierten das Verfahren und das Urteil als voreingenommen und nicht ausreichend belegt.

Die Dynamik des Falls wird durch die relevante gesellschaftliche Debatte über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verstärkt. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass 9% der erwerbstätigen Personen in den letzten drei Jahren sexuelle Belästigung erfahren haben, wobei Frauen überproportional betroffen sind – 13% im Vergleich zu 5% der Männer. BMFSFJ hebt hervor, dass Frauen in mehr als der Hälfte der Fälle von Dritten, also häufig von Kunden oder Patienten, belästigt werden, während rund 19% der Belästigungen von Vorgesetzten ausgehen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Wahrnehmung

Auffällig ist, dass nur 4% der Betroffenen professionelle Unterstützung in Beratungsstellen suchen. Eine bedeutende Zahl der Beschäftigten ist sich zudem nicht über vorhandene betriebsinterne Beschwerdestellen im Klaren, obwohl Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, solche einzurichten. Kroißs Fall verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen und Stigmatisierungen, mit denen Opfer sexueller Belästigung konfrontiert sind.

Anja Kesting wurde im April 2024 zur ersten Präsidentin des Landgerichts in 700-jähriger Geschichte ernannt, was auch als symbolischer Schritt in der Bekämpfung von Diskriminierung und für Vielfalt in führenden Positionen interpretiert wird. Die Ereignisse rund um Kroiß und die laufenden Berufungsverhandlungen werden zweifellos weiterhin für Diskussionen sowohl in juristischen als auch in gesellschaftlichen Kreisen sorgen.

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