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Montag, 21. April 2025

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Urkundenfälschung am Wörthsee: Mann vor Gericht wegen manipulierten TÜV!

Ein Fall von Urkundenfälschung beschäftigt derzeit das Amtsgericht Starnberg. Ein Mann aus Wörthsee sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, nachdem er eine manipulierte TÜV-Plakette an seinem Bootsanhänger angebracht haben soll. Laut einem Bericht von Merkur legte der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 4000 Euro ein, was 80 Tagessätzen à 50 Euro entspricht. In der Hauptverhandlung verweigerte er jedoch die Aussage zu entscheidenden Fragen. Die Staatsanwaltschaft sieht sich nun gezwungen, weitere Ermittlungen durchzuführen.

Der Vorwurf ist klar: Der Mann soll den Eintrag zur nächsten Hauptuntersuchung in seinem Fahrzeugschein geändert und die TÜV-Plakette manipuliert haben. Er hatte den Bootsanhänger im Januar 2024 gekauft und plante, diesen umzumelden. Dabei erkundigte er sich bei der Zulassungsstelle, ob dies auch ohne Fahrzeugbrief möglich sei. Bei der Angabe der Identität des Verkäufers berief er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, was die Situation zusätzlich verkomplizierte.

Manipulation und Feststellungen

Ein weiterer zentraler Punkt in diesem Fall ist die Manipulation der TÜV-Plakette. Der Angeklagte gab zu, dass er während seines Wartens in der Zulassungsstelle die Plakette vom Nummernschild abgekratzt hatte. Dies tat er, weil ihm bewusst wurde, dass die Ummeldung wegen des fehlenden Dokuments nicht möglich war. Eine Angestellte der Zulassungsstelle bestätigte, dass sein Vorgehen voreilig war. Die Plakette hätte erst nach Abschluss der Abmeldeformalitäten entfernt werden dürfen.

Die letzte Hauptuntersuchung war für Juni 2023 fällig, doch es lag kein entsprechendes Ergebnis vor. Aufgrund der Unstimmigkeiten im Fahrzeugschein und der gefälschten Plakette – die eine angebliche Hauptuntersuchung im Januar 2025 bescheinigte – wurde die Polizei informiert. Ein Ermittlungsbeamter konnte die Manipulationen im Fahrzeugschein bestätigen.

Rechtliche Aspekte

Die rechtlichen Implikationen dieser Tat sind erheblich. Der Fall spiegelt ähnliche Fälle wider, wie etwa ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, wo ein Angeklagter ebenfalls wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde, nachdem er eine gefälschte TÜV-Plakette anbrachte. Dieser Fall zeigt, dass auch Änderungen im Fahrzeugschein nicht entscheidend für die Annahme einer Urkundenfälschung sind, wie Ferner Alsdorf erläutert. Das Gericht muss jedoch bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen, um eine gerechte Strafe zu gewährleisten.

Im aktuellen Fall verweigerte der Angeklagte auch die Angaben zur Identität des Verkäufers, um einen „sehr nahen Verwandten“ nicht zu belasten. Dieser Aspekt könnte die Verhandlung weiter verkomplizieren. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt, sobald die Staatsanwaltschaft den Vorbesitzer des Bootsanhängers ermittelt hat.

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