Im Landkreis Starnberg und den umliegenden Regionen gibt es zunehmend Widerstand gegen die Planung von Asylunterkünften. Bürger in Rott am Inn sind seit Herbst 2023 aktiv gegen eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung für 270 Geflüchtete. Die ansässige Bürgerinitiative hat Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht, wobei Anwohner Heike Bachert Bedenken hinsichtlich der Größe der Unterkunft und des gewählten Standorts äußert. Dieses Beispiel ist nur ein Teil eines breiteren Phänomens, das in Bayern Beobachtung findet. In Bad Tölz beispielsweise erhielt ein Bürger per Eilentscheid Recht gegen eine Unterkunft, die direkt neben dem Haus seiner Mutter gebaut werden sollte, wie Merkur berichtet.
Parallel dazu sind in Warngau die Vorbereitungen für eine neue Unterkunft in Wohncontainern im Gange, die bis zu 500 Geflüchtete beherbergen soll. Für die ersten 50 Bewohner steht der Umzug von einer Turnhalle in die Containerunterkunft kurz bevor. Landrat Olaf von Löwis (CSU) besichtigte die Unterkunft und bezeichnete sie als „solid“. Der Widerstand gegen Flüchtlingsunterkünfte ist jedoch auch in anderen Gemeinden spürbar, darunter Westendorf und Wolfratshausen. Hier zeigt sich, wie gespalten die Meinungen über die Unterbringung von Geflüchteten sind.
Kommunale Klagen und ihre Hintergründe
Die Klagen gegen Asylunterkünfte sind nicht auf Starnberg beschränkt. In Garmisch-Partenkirchen, wo etwa 1.500 Geflüchtete untergebracht sind – 500 mehr als vor zwei Jahren – fordert Bürgermeisterin Elisabeth Koch (CSU) eine gerichtliche Überprüfung der Verteilung durch das Landratsamt. Landrat Anton Speer (FW) weist die Vorwürfe der eigenmächtigen Zuweisung zurück und verweist darauf, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten für Zwangszuweisungen gibt. Das Innenministerium in München bestätigt, dass die Gemeinden zur Mitwirkung verpflichtet sind, jedoch keine Zwangszuweisungen vorgesehen sind, wie Süddeutsche festhält.
Ein Baurechtsexperte warnte bereits vor den geringen Erfolgsaussichten solcher Klagen. Tatsächlich wurden seit Anfang 2023 rund ein Dutzend Klagen von Kommunen gegen Flüchtlingsunterkünfte in Bayern gezählt, wobei die meisten Eilanträge von den Gerichten abgelehnt wurden. Einzig eine erfolgreiche Klage des Marktes Tussenhausen gegen eine Thermohalle für 80 Geflüchtete konnte aufgrund eines Formfehlers des Landratsamts durchgesetzt werden.
Transparente Lösungen und Bürgerbeteiligung
Landrat Stefan Frey aus Starnberg verfolgt einen anderen Ansatz, indem er Bürger und Gemeinden in den Planungsprozess einbezieht. Durch diese Transparenz konnte Starnberg seine festgelegte Aufnahmequote erfüllen, ohne auf Turnhallen zurückgreifen zu müssen. In Rott am Inn droht hingegen eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Landratsamt, da der Gemeinderat den Bauantrag abgelehnt hat. Ein Vorschlag zur Errichtung einer Unterkunft für 250 geflüchtete Menschen fand ebenfalls keine Zustimmung.
Der Gemeinderat von Rott sieht maximal 100 geflüchtete Personen als dauerhaft unterbringbar an und plant, aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Kläranlage und möglicher Umweltbelastungen rechtliche Schritte einzuleiten. In Warngau, wo ebenfalls Proteste gegen die Asylunterkünfte stattfinden, haben sich bereits rund 400 Bürger in einer Bürgerversammlung zusammengefunden, um ihren Unmut kundzutun. Der Streit um die Unterbringung von Flüchtlingen zeigt die Herausforderungen auf, vor denen die Gemeinden in Oberbayern stehen, während gleichzeitig die Notwendigkeit, Geflüchtete unter angemessenen Bedingungen unterzubringen, in der breiten Öffentlichkeit anerkannt wird.