Am 13. März 2025 kam es am S-Bahnhof Stockdorf zu einem bemerkenswerten Polizeieinsatz, der auf das Problem von Graffiti und Sachbeschädigungen hinweist, welches in dieser Region weiterhin für Aufregung sorgt. sueddeutsche.de berichtet, dass die Polizei bereits in der Vergangenheit den Bahnhof im Visier hatte, da er häufig mit Aufklebern und Graffiti verziert wird, was gemäß § 303 StGB als Sachbeschädigung gilt.
In der Nacht zum 30. März, kurz nach Mitternacht, wollte ein Zivilpolizist einen 19-jährigen Schüler kontrollieren, der gerade einen FC Bayern-Sticker über ein blaues TSV-Emblem klebte. Der Schüler flüchtete jedoch vor der Kontrolle und stürzte dabei. Diese Flucht hatte sowohl für ihn als auch für den Polizisten ernsthafte Konsequenzen. Der Beamte knickte um und erlitt mehrere Verletzungen, darunter Zehenbrüche und einen Abriss der Außenbänder, was ihn monatelang dienstunfähig machte.
Anklage und Verteidigung
Der Angeklagte sah sich mit Anklagen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert. Vor dem Starnberger Jugendgericht gab der Schüler an, sich bedroht gefühlt und die Polizei nicht wahrgenommen zu haben. Der Zivilfahnder, der eine rote Weste trug, stellte fest, dass an diesem Ort sowohl Fans des FC Bayern als auch des TSV vertreten sind, was möglicherweise zur Verwirrung des Jugendlichen beigetragen haben könnte.
Ein weiterer Zivilpolizist kam zur Hilfe, und die Situation entspannte sich, als die jungen Leute erkannten, dass sie mit Polizisten zu tun hatten. Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete die Vorwürfe als nicht plausibel und stellte die Glaubwürdigkeit des Polizisten in Frage. Er warf diesem „Belastungseifer aus Eigeninteresse“ vor, da dieser Schmerzensgeld forderte. Auf der anderen Seite forderte die Staatsanwältin einen Freizeitarrest für den Angeklagten.
Urteil und Folgen
Das Gericht wies die Argumente der Verteidigung zurück und verurteilte den Angeklagten zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Richter erklärte, er hielte die Aussagen des Polizisten für glaubwürdig und sah keinen Grund für die Annahme eines Belastungseifers.
Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Implikationen, die mit der Sachbeschädigung einhergehen. Laut anwalt.de werden in Deutschland monatlich hunderte Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti eingeleitet. Betroffene sind häufig überrascht und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Drohen doch in vielen Fällen hohe Strafen und Schadensersatzforderungen.
Die rechtlichen Konsequenzen für Graffiti sind schwerwiegend. Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Es sind auch weitere Straftatbestände möglich, wie Hausfriedensbruch oder gemeingefährliche Sachbeschädigung. In Hinblick auf die oft harten Strafen ist es ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, insbesondere für minderjährige Beschuldigte.
Die Ermittlungsbehörden zeigen sich bei Vorfällen rund um Graffiti oft sehr aktiv. Häufig werden Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen nach Beweismitteln wie Sprühdosen und Skizzenbüchern gesucht wird. Beschuldigte sind jedoch nicht verpflichtet, mit den Ermittlern zu sprechen oder Gegenstände herauszugeben. Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern, was in solchen Fällen von großer Bedeutung sein kann.