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Freitag, 4. April 2025

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Fast vier Millionen Euro für die Dorferneuerung in Unterfranken!

In den Landkreisen Bad Kissingen, Kitzingen und Schweinfurt wurden kürzlich finanzielle Mittel für diverse Dorferneuerungs- und Wegebauvorhaben genehmigt. Diese Initiative wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt, welcher einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete leisten soll. Insgesamt fließen fast vier Millionen Euro in acht Projekte, die sieben Gemeinden des Regierungsbezirks Unterfranken betreffen. Das InFranken berichtet, dass das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Zuwendungsbescheide überreicht und die betroffenen Gemeinden sowie Planer auf die hervorragende Zusammenarbeit hinweist.

Die Ziele dieser Förderung sind vielfältig und zielen darauf ab, ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, und Naturräume zu stärken. In ganz Bayern haben 79 Gemeinden die Kriterien des ELER erfüllt und profitieren von dieser Unterstützung. Jürgen Eisentraut, der Leiter des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken, lobt die engagierte Arbeit der beteiligten Kommunen.

Beispielprojekte in Unterfranken

Zu den geförderten Projekten gehört unter anderem die Neugestaltung des Platzes am Vereinsheim in Wartmannsroth. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 404.710 Euro, wovon etwa 184.160 Euro als Fördersumme bereitgestellt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Straßengestaltung des Dorfgrabens in Obbach, die im Landkreis Schweinfurt umgesetzt wird. Hier betragen die Gesamtinvestitionen circa 1.046.656 Euro, mit einer Fördersumme von 458.310 Euro.

Rahmenbedingungen für die Fördermittel

Die finanziellen Zuwendungen erfolgen als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung, wobei bis zu 80 % der tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden können. Diese Ausgaben umfassen Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer sowie mögliche Preisnachlässe und Anteile von Dritten. Die Antragstellung ist seit dem Jahr 2022 möglich, wobei eine Bagatellgrenze von 25.000 Euro zu beachten ist. Die Höchstgrenze für geförderte kleine Infrastrukturen liegt bei 1,5 Millionen Euro.

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium informiert, dass diese Förderung ein Teil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist, die in allen Flächenländern zur Anwendung kommt. Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Erhöhung der Attraktivität der Dörfer. Geförderte Maßnahmen beinhalten unter anderem die Entwicklung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen, die Gestaltung von dörflichen Plätzen und die Verbesserung von Freizeitangeboten.

Diese Initiativen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um ländliche Räume in Bayern nachhaltig zu stärken und deren Lebensqualität zu fördern. Die Unterstützung durch das ELER und die bayerischen Behörden zeigt, wie wichtig die Entwicklung des ländlichen Raums für die Zukunft der Gemeinden ist, und setzt ein Zeichen für die Wertschätzung ländlicher Lebensräume.

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