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Montag, 10. März 2025

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Bauchaos in Schwandorf: Familien kämpfen um ihr Traumhaus!

Das Bauvorhaben von Jessica Scherl und ihrem Partner hat sich in der Stadt Schwandorf zu einem unvorhergesehenen Alptraum entwickelt. Nach jahrelangen Planung und Investitionen von 800.000 Euro in den Bau eines Eigenheims musste die Familie eine bittere Wendung hinnehmen. Während sie bereits mit den Bauarbeiten begonnen hatten, zog die Stadt Schwandorf plötzlich die erteilte Baugenehmigung zurück.

Der ursprünglich als Bauplatz gewählte Standort, eine alte Minigolfanlage, wurde von einem Mitarbeiter der Stadt empfohlen und durch eine Bauvoranfrage genehmigt. Diese Baugenehmigung stellte zu Beginn eine große Erleichterung dar und ermöglichte der Familie, ihren Traum vom eigenen Haus zu realisieren. Doch dann kam die Nachricht: Der Bauplatz liege im Außenbereich, was gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Hausbau nicht zulasse. In der Nachbarschaft, der Irlaching-Siedlung, stehen jedoch bereits seit Jahrzehnten Häuser, was die Entscheidungen der Stadt umso unverständlicher macht.

Nachbarschaftliche Solidarität und rechtliche Schritte

Die Nachbarn zeigen sich solidarisch mit der betroffenen Familie und unterstützen sie in diesem schwierigen Prozess. Auch die Familie Frankel, die ein benachbartes Grundstück erworben hatte, ist von der Rücknahme der Baugenehmigung betroffen. Beide Familien planen nun, rechtliche Schritte gegen die Stadt einzuleiten, um ihre Interessen zu wahren und hoffentlich eine Aufhebung der Rücknahme der Baugenehmigungen durch das Verwaltungsgericht zu erwirken.

In Schwandorf gibt es Gerüchte, dass der Bürgermeister möglicherweise den Bauausschuss übergangen haben könnte, was die Situation zusätzlich kompliziert. Laut den Vorgaben des deutschen Baurechts, speziell dem § 29 BauGB, ist eine Baugenehmigung entscheidend für jedes Bauvorhaben. Die Genehmigung muss dabei bestimmten rechtlichen Anforderungen gerecht werden, die auch die Stadtordnung in Schwandorf einhält. Die Entscheidung über die Genehmigungsfreistellung liegt jedoch eindeutig bei der Gemeinde, und hier gibt es nun eine massive Überschneidung in der Diskussion über Rechtmäßigkeit und Verwaltungshandeln.

Rechtslage für Bauherren in Deutschland

Informationen von Verbraucheranwalt.online bestätigen die Komplexität der Situation. Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung erforderlich, um bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Der Bauantragsprozess kann langwierig sein, da Bauanträge stets in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen. Meldet sich jedoch ein Widerspruch bei der Ablehnung der Genehmigung, stehen den Betroffenen rechtliche Mittel offen, etwa durch eine Klage. Zudem sind Gebühren für eine Baugenehmigung erheblich und können die Baukosten stark erhöhen. Diese Aspekt unterstreicht die brisante Lage der Familien Scherl und Frankel, die bereits beträchtliche Mittel investiert haben und nun vor den Trümmern ihres Traums stehen.

In dieser Situation ist die Unterstützung durch die Nachbarschaft ein Lichtblick. Die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen werden jedoch zeigen, ob die aufkeimende Unsicherheit in der Schwandorfer Baupolitik letztlich in einem positiven Ergebnis für die Betroffenen mündet oder ob neue Hindernisse auf sie warten.

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