Am 2. April 2025 wird eine umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland deutlich. Die neuen Richtlinien für die kulturelle Filmförderung, den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel ist es, die internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Filmsektor zu verbessern und die Rahmenbedingungen für die heimische Filmindustrie entscheidend zu optimieren. Deutschlandfunk Kultur berichtet, dass die Reform die Filmförderungsanstalt (FFA) stärkt, die jetzt alle Filmförderinstrumente des Bundes zentral verwaltet.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist die Erhöhung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten. Dies betrifft sowohl nationale als auch internationale (Ko-)Produktionen, die durch den DFFF gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Produzent*innen und Produktionsdienstleister und soll sicherstellen, dass zahlreiche filmische Projekte, die auf dem freien Markt schwerer zu finanzieren sind, die notwendige Unterstützung erhalten. Die neuen Fördersummen und eine vereinfachte Antragstellung sind Teil der Bemühungen, das Filmland Deutschland wieder attraktiv zu machen.
Details der Förderprogramme
Der Deutsche Filmförderfonds ist ein zentrales Förderprogramm der Bundesregierung, das 2025 eine entscheidende Erweiterung erfährt. Neben der Erhöhung der Zuschüsse haben Projekte nun keine festen Antragsfristen mehr. Interessierte können ihre Anträge laufend einreichen, sofern sie mindestens sechs Wochen vor Beginn der Dreharbeiten vorliegen. Zusätzlich wird empfohlen, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch wahrzunehmen, um über Zugangsvoraussetzungen und die nötige Antragstellung informiert zu werden, wie die FFA erklärt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Festlegung, dass Projekte ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt werden müssen, um förderfähig zu sein. Dies dient dazu, die deutsche Filmindustrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern und zu stärken. Die neuen Regelungen gelten für Projekte, deren Bewilligung nach dem 1. Februar 2025 erfolgt und deren Dreharbeiten nach diesem Datum beginnen.
Förderung und Struktur des deutschen Films
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und die Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu bewahren. Jährlich werden dafür rund 44 Millionen Euro bereitgestellt. Gemäß dem Filmförderungsgesetz (FFG) bildet dieses Gesetz die rechtliche Grundlage für die Unterstützung. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen, die für die Gewährung von Fördermitteln nötig sind. Diese Bescheinigungen belegen, dass ein Film als deutscher Film gilt und sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln durch die FFA.
Außerdem fördert Deutschland aktiv internationale Koproduktionen, die über bilaterale Abkommen mit anderen Staaten unterstützt werden. Solche Kooperationen ermöglichen es Filmemachern, auf Ressourcen und Förderungen in mehreren Länder zuzugreifen. Das BAFA erteilt Ursprungszeugnisse, die für die Verwertung deutscher Filme im Ausland von Bedeutung sind und stellt sicher, dass Koproduktionen in jedem beteiligten Land wie inländische Produktionen behandelt werden.
Insgesamt zielt die Reform der Filmförderung darauf ab, das Potenzial der deutschen Filmindustrie zu stärken und die kulturelle Vielfalt im Filmsektor zu bewahren, während gleichzeitig die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird.