Am Innspitz in Großkarolinenfeld entdeckte ein 38-jähriger Mann einen Geldbeutel, der auf den ersten Blick schon fast verloren schien. Was er dabei fand, war auf den zweiten Blick von erheblichem Wert: Über 4000 Euro Bargeld waren im Geldbeutel verstaut. Anstatt den Fund für sich zu behalten, entschied sich der ehrliche Finder, den Geldbeutel bei der Polizei in Rosenheim abzugeben, wie die PNP berichtet.
Die Polizei reagierte prompt und konnte den Eigentümer des Geldbeutels schnell identifizieren. Der 47-jährige Besitzer aus Rosenheim wurde unverzüglich kontaktiert und erschien wenig später in der Polizeiwache. Aufgrund der Anwesenheit des Finders kam es zu einer sofortigen Einigung über einen Finderlohn. Der sichtlich erfreute Eigentümer verließ die Polizeiwache glücklich, seinen Geldbeutel samt Inhalt wieder in Händen zu halten.
Gesetzliche Grundlagen für finderlohn
Die ehrliche Handlungsweise des Finders steht auch im Einklang mit dem geltenden Fundrecht. Jeder Finder ist verpflichtet, Funde über einem Wert von 10 Euro umgehend zu melden, dies kann beispielsweise bei der Polizei oder einem Fundbüro geschehen. Dies gilt jedoch nicht während der Arbeits- oder Schulzeit. Laut Test.de können Funde auch online, zum Beispiel über Plattformen wie zentralesfundbuero.com, gemeldet werden, ersetzt jedoch nicht die offizielle Anzeige.
Finder haben Anspruch auf einen Finderlohn, wenn der Eigentümer durch die Meldung des Fundes ausfindig gemacht werden kann. Generell gelten folgende Regelungen: Bei Fundsachen bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn 5%, während für Werte über 500 Euro nur 3% des Mehrwertes gezahlt werden. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 965 und § 971 BGB) verankert.
Ehrlichkeit wird belohnt
Der Vorfall in Großkarolinenfeld belegt, dass Ehrlichkeit belohnt werden kann. Es ist nicht nur rechtlich notwendig, Fundsachen abzugeben, sondern die Finder können auch mit einem Finderlohn rechnen. Bei Funden im öffentlichen Raum, wie dem Busverkehr, gilt eine reduzierte Belohnung, die ab 50 Euro greift und hier nur die Hälfte des üblicherweise erwarteten Finderlohns beträgt.
Die im Fall des ehrlichen Finders in Großkarolinenfeld erzielte Einigung zeigt, wie schnell und unkompliziert es gehen kann, ein gutes Beispiel zu setzen. So bleibt festzuhalten, dass Finder von Geld, Wertsachen und sogar von Haustieren verpflichtet sind, diese anzuzeigen, und bei erfolgreicher Rückführung durch den Eigentümer ein Finderlohn fällig wird.