Am 18. März 2025 berichten die Stadtwerke Schwäbisch Hall über die neueste Entwicklung im Bereich der E-Mobilität: Seit dem 1. Januar 2025 wurden die öffentlichen E-Ladesäulen an die Tochtergesellschaft Haller Mobilität & Wärme GmbH übertragen. Diese Maßnahme ist das Resultat einer gesetzlichen Vorgabe gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 7c), welches Stromnetzbetreibern den Betrieb oder den Besitz von Lade-Infrastruktur verbietet. Bislang konnten die Stadtwerke Schwäbisch Hall aufgrund einer Übergangsregelung für kleinere Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden Ladesäulen betreiben. Diese Übergangsfrist ist nun ausgelaufen.
Die Übertragung der Ladesäulen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Nutzer. Das Laden bleibt komfortabel, und die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt unverändert über die HallKarte, Zahlungsdienstleister oder Kassenautomaten in den Stadtwerke-Parkhäusern. Dies stellt sicher, dass die Nutzerinnen und Nutzer weiterhin ein einfaches und benutzerfreundliches Erlebnis behalten, während der Betrieb der Ladeinfrastruktur nachhaltig gesichert wird.
Hintergründe der Übertragung
Der Hauptgrund für die Übertragung der öffentlichen E-Ladestationen auf die Haller Mobilität & Wärme GmbH ist die Einhaltung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 7c). Dieses Gesetz untersagt es Stromnetzbetreibern, die Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb von Ladestationen zu behalten. Der Übergang wird als strategischer Schritt gesehen, um die E-Mobilität in Schwäbisch Hall weiterhin auszubauen und die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge zu modernisieren.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben betont, dass sie durch diese Entscheidung die Weichen für eine zukunftssichere E-Mobilität stellen. Mit der Übertragung an die Tochtergesellschaft kann auch eine mögliche Ausweitung der Ladeinfrastruktur in der Zukunft geplant und umgesetzt werden.
Wechselwirkungen mit der Infrastruktur
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Installationen von Wallboxen unter strengen Vorgaben gemäß § 14a EnWG stehen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Wallbox beim Netzbetreiber zu melden und eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung abzuschließen. Dies erfordert eine gewisse Vorbereitung und Koordination mit Elektrofachkräften, insbesondere wenn bauliche Maßnahmen notwendig sind. Das Ziel bleibt jedoch klar: Die Förderung der E-Mobilität und der damit verbundenen Infrastruktur sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende.
Insgesamt zeigt die Übertragung der Ladesäulen, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall aktiv an der Entwicklung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen E-Mobilitätslandschaft arbeiten. Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Verkehrswende und zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region.