Ab dem Jahr 2025 wird sich in Bayern grundlegend etwas im Bereich der Fischerei für Kinder und Jugendliche ändern. Durch das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom Bayerischen Landtag verabschiedet wurde, dürfen bereits Kinder im Alter von sieben Jahren ohne den bisherigen Jugendfischereischein angeln. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für junge Angler und ihre Familien dar, da bürokratische Hürden abgebaut werden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hebt hervor, dass die neuen Regelungen dazu dienen, den Zugang zur Fischerei zu vereinfachen und familiäre Anstrengungen zu unterstützen. Um angeln zu dürfen, benötigen minderjährige Angler lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer sowie die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Die bisherigen Anforderungen, wie Antragsverfahren, Verwaltungsgebühren und Fischereiabgaben, entfallen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um besonders den Fischernachwuchs zu fördern und Kinder spielerisch mit dem Angeln vertraut zu machen. In Deutschland ist das Angeln grundsätzlich an den Nachweis einer Sachkunde durch eine amtliche Fischerprüfung gebunden. Hierbei variieren die Regelungen jedoch stark zwischen den Bundesländern, wie zum Beispiel die Altersgrenzen für das Fischen.
Vergleich der Regelungen in Deutschland
Während in Bayern mit dem neuen Gesetz Kinder ab sieben Jahren ohne Jugendfischereischein angeln können, gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg andere Bestimmungen, wo Kinder ab 10 Jahren einen Fischereischein beantragen können, der sie ins Wassertreiben lässt, wie lfvbayern.de berichtet. Auch in anderen Bundesländern finden sich unterschiedliche Regelungen:
Bundesland | Altersgrenze | Begleitung erforderlich | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | unter 10 Jahre als Helfer | ja | Prüfung ab 10 Jahren möglich |
Bremen | unter 14 Jahre | ja | Prüfung ab 14 Jahren erforderlich |
Nordrhein-Westfalen | unter 10 Jahre als Helfer | ja | Verlängerung des Jugendfischereischeins möglich |
Brandenburg | 8 bis 18 Jahre | nein | Fischereiabgabemarke nötig |
Die neue bayerische Regelung verändert auch nichts am bestehenden Konzept des „Schnupperangelns“. Das bedeutet, dass Kinder weiterhin die Möglichkeit haben, ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber zu begleiten, was besonders für Anfänger wertvoll ist. Diese weitreichenden Änderungen sind Teil der Bemühungen, das Angeln als Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche attraktiver zu gestalten und die familiäre Bindung sowie den Respekt gegenüber der Natur zu fördern.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Reform in Bayern im Kontext der unterschiedlich strengen Vorschriften in anderen Bundesländern steht und unterstreicht, wie wichtig es ist, Kindern den Zugang zu dieser traditionellen Freizeitbeschäftigung zu erleichtern. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Akzeptanz des Angelns und das Wissen um biologische Vielfalt und Naturschutz schon in der frühen Kindheit zu etablieren.