Am 10. Januar 2025 hat das Landratsamt Neu-Ulm in Abstimmung mit der Stadt Senden eine umfassende Katzenschutzverordnung erlassen. Diese basiert auf dem Tierschutzgesetz und dient dem Ziel, die Population freilebender Katzen zu kontrollieren, die im Landkreis Neu-Ulm zunehmend problematisch wird. Die Verordnung wird am 1. April 2025 in Kraft treten und sieht vor, die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen durch Kastration zu unterbinden. Dies ist insbesondere notwendig, da die Veterinärämter eine besorgniserregende Zunahme freilebender Katzen festgestellt haben.
Die Probleme sind vielfältig. Die unzureichende Ernährung und der häufige Parasitenbefall führen zu einer Abmagerung der Tiere. Zudem berichten Fachleute von einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit, wodurch viele Katzen an Allgemeinerkrankungen, Leukose, FIP und Katzenschnupfen leiden. Die Verdopplung der Inzucht hat zu einem alarmierenden Anteil von bis zu 50 % missgebildeten oder nicht lebensfähigen Welpen geführt. Auch die Überlebenschancen für Katzenwelpen sinken in dieser kritischen Umgebung erheblich. Darüber hinaus kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Katzen, was zu Verletzungen führt.
Regelungen und Maßnahmen
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Einfangen, Kennzeichnen, Registrieren und Kastrieren freilebender Katzen. Die Katzen sollen mittels kontrollierter Fallen gefangen, kastriert und medizinisch versorgt werden. Die Halter von freilaufenden Katzen haben hierbei klare Pflichten. Es wird festgelegt, dass diese Tiere nicht herrenlos sind, deswegen Futter und medizinische Versorgung benötigen sowie kennzeichnet und registriert werden müssen.
Um den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht zu werden, müssen Katzenhalter ab einem Alter von fünf Monaten dafür sorgen, dass ihre Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie Tasso e. V. oder FINDEFIX registriert sind. Zudem müssen sie die Erlaubnis zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden erteilen. Für Katzen, die vor Inkrafttreten der Verordnung mit einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sind, gilt die Pflicht zur Kennzeichnung ebenfalls.
Tierschutz im Fokus
Die Verordnung wird von der Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf als wirksames Tierschutzinstrument betrachtet. Diese Maßnahmen sind nicht nur lokal von Bedeutung. Laut Wikipedia gibt es im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Regelungen bezüglich der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtungen für Katzen, was zu einem „Flickenteppich“ an Regelungen führt. In vielen Städten und Gemeinden sind Kastrationspflichten bereits präsent, jedoch variiert die Umsetzung regional.
Der Deutsche Tierschutzbund, der seit Jahren eine bundesweite Regelung fordert, sieht in der neuen Verordnung in Neu-Ulm einen wichtigen Schritt. Ein Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat ergeben, dass eine bundesweite Kastrationspflicht auch in Deutschland rechtlich möglich ist. Österreich und Belgien haben bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt, die möglicherweise als Vorbild für Deutschland dienen könnten. In vielen deutschen Gemeinden sind Tierschutzvereine mit steigenden Zahlen freilebender Katzen konfrontiert, was ihre Kapazitäten an die Grenzen bringt. Das Problem ist klar: Mehrere Millionen Straßenkatzen in Deutschland leiden und viele sterben jung.
In der Zusammenfassung zeigt die Entscheidung des Landratsamts Neu-Ulm, dass das Bewusstsein für die Herausforderungen, die freilebende Katzenpopulationen mit sich bringen, wächst. Die geplanten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung im Rahmen des Tierschutzes und können dazu beitragen, die Situation für Katzen im Landkreis Neu-Ulm nachhaltig zu verbessern. Beispiele aus anderen Ländern und Städten belegen, dass mehr Regelungen notwendig sind – sowohl lokal als auch auf Bundesebene.