In Schlierbach, einem Ort im Kreis Göppingen, ereignete sich am Freitagabend ein Vorfall, der die örtliche Polizei auf Trab hielt. Die Beamten wurden gerufen, um eine verdächtige Person im Zusammenhang mit mehreren Einbruchsdiebstählen zu kontrollieren. Trotz einer schnellen Fahndung flüchtete die Personengruppe, in die auch ein 17-Jähriger involviert war, vor der Polizei.
Gegen 21:45 Uhr gelang es den Beamten, den Jugendlichen zu stellen. Dieser verweigerte jedoch die Angabe seiner Personalien und hatte keinen Ausweis bei sich. Der jüngere Mann widersetzte sich so vehement der Kontrolle durch die Ordnungshüter, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Auf dem Höhepunkt des Widerstands half ein Passant den Polizisten dabei, den 17-Jährigen festzuhalten.
Körperliche Auseinandersetzung mit Folgen
Während der Auseinandersetzung wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt und erlitt Schürfwunden an den Beinen. In Anbetracht des offensichtlichen Einflusses von Drogen auf den Jugendlichen ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutprobe an. Der Jugendliche sieht sich nun Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegenüber.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie im Fall des 17-Jährigen, wird in Deutschland durch die §§ 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Besonders § 113 StGB befasst sich mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die während einer Diensthandlung Gewalt erfahren oder mit Gewalt bedroht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz der staatlichen Autorität in rechtmäßigen Vollstreckungsaktionen, um das öffentliche Sicherheitsinteresse zu wahren. In diesem Sinne wird der Widerstand als eine aktive Handlung mit Nötigungscharakter betrachtet, die von den Behörden ernst genommen wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Ein tätlicher Angriff, für den § 114 StGB zuständig ist, hat einen erhöhten Strafrahmen und wurde 2017 als eigenständiger Straftatbestand eingeführt. Im aktuellen Fall könnte der 17-Jährige sowohl wegen Widerstands gemäß § 113 als auch wegen eines tätlichen Angriffs nach § 114 belangt werden.
Die Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Fälle behandelt, in denen das Verhalten von Personen während polizeilicher Kontrollen auf den Prüfstand kam. Ein Beispiel verdeutlicht die strenge Handhabe: Ein Autofahrer, der eine Verkehrskontrolle ignoriert und versucht, sich der Kontrolle zu entziehen, kann ebenfalls wegen Widerstands strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn er bei der Flucht nicht aktiv gegen die Beamten vorgeht.
Im Fall des 17-Jährigen wird sich nun zeigen, welche rechtlichen Konsequenzen sein Verhalten nach sich ziehen wird. Die Staatsanwaltschaft in Göppingen führt die Ermittlungen fort, während die Polizei den Vorfall als eine ernste Erinnerung an die Herausforderungen in der täglichen Arbeit zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.