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Sonntag, 19. Januar 2025

Seelsorge am Flughafen: Hilfe in Notfällen und Trost für Reisende

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Theaterfestival „Allez Hop“ begeistert mit neuem Kinderstück in Altenheim!

Das Theaterfestival „Allez Hop“ eröffnet 2025 mit dem Kinderstück „Zirkus Fantastica“ am Oberrhein. Besondere schulische Angebote!

Ostelsheim plant mit großem Elan das neue Dorfcafé für alle Bürger!

Am 19.01.2025 fand in Ostelsheim ein Workshop zum Dorfcafé-Projekt statt, gefördert für stärkere Gemeinschaftsstrukturen.

E-Scooter-Alarm: Polizei stoppt betrunkene Fahrer in Neu-Ulm!

Am Wochenende wurde die Polizei aus Neu-Ulm zu mehreren Verkehrskontrollen gerufen, die sich als besonders aufschlussreich bezüglich des Umgangs mit E-Scootern und Alkoholkonsum entpuppten. Laut Ulm News, wurden die Inspektoren zwischen Freitagabend und Samstagmorgen im Rahmen ihrer Streifentätigkeiten mehrfach auf E-Scooter-Fahrer aufmerksam, die gegen geltende Vorschriften verstießen.

So wurde um 22:30 Uhr ein E-Scooter-Fahrer in der Bahnhofstraße zur Hermann-Köhl-Straße kontrolliert. Die Beamten bemerkten, dass das Zweirad über kein Versicherungskennzeichen verfügte. Ein weiteres ähnliches Vergehen wurde um 00:30 Uhr in der Elchinger Straße (Thalfingen) festgestellt. Auch dieser E-Scooter-Fahrer war ohne das notwendige Versicherungskennzeichen unterwegs. Um 01:00 Uhr legte die Polizei zudem einen Pkw-Fahrer in der Leipheimer Straße (Pfuhl) anhalten, bei dem starker Alkoholgeruch festgestellt wurde.

Alkoholgrenzen und Konsequenzen

Der Atemalkoholtest des Pkw-Fahrers ergab eine Konzentration von über 1,1 Promille, was nach deutschem Recht eine absolute Fahruntauglichkeit bedeutet. Die einschlägigen Vorschriften, wie sie Kanzlei Wehner darstellt, besagen, dass ab 1,1 Promille das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar ist und als Trunkenheitsfahrt gilt. Der Fahrer wurde zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Außerdem erhielt er eine Strafanzeige wegen Trunkenheitsfahrt, und ihm wurde der Führerschein entzogen.

Betrunkenes Fahren auf einem E-Scooter ist gemäß deutschem Recht ebenfalls klar geregelt. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrende mit Führerschein sowie ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige. Bei Unterschreitung der 0,3-Promille-Grenze kann bereits eine relative Fahruntauglichkeit vorliegen. Darauf weist Bussgeldkatalog hin. Zudem drohen bei Überschreitungen dieser Grenzen empfindliche Bußgelder und Strafen.

Rechtliche Folgen und Prävention

Die betroffenen E-Scooter-Fahrer mussten sich zudem auf Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz einstellen. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen kann ebenfalls mit Geldstrafen geahndet werden. Für die untersuchten E-Scooter-Fahrer sind die Strafen deutlich: Vom Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, bis zu Punkten in Flensburg und für schwerwiegende Vergehen sogar bis zu 3 Monaten Fahrverbot.

Zusätzlich können Betroffene auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Laut Kanzlei Wehner haben sie das Recht, bei Polizeikontrollen zu schweigen und sind nicht verpflichtet, ihren Alkoholkonsum zu offenbaren. Dennoch bleibt die Polizei befugt, eine Blutentnahme anzuordnen, was keine Zustimmung des Betroffenen erfordert.

Insgesamt zeigen diese Vorfälle eindrücklich, wie wichtig es ist, die geltenden Verkehrsregeln und Promillegrenzen im Umgang mit E-Scootern zu beachten. Die Polizei sensibel für Alkohol am Steuer, gleich ob in einem Pkw oder auf einem E-Scooter, und es wird klar: Verkehrsdelikte unter Alkoholeinfluss haben teils schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.

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