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Sonntag, 12. Januar 2025

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Brückensanierung in Neu-Ulm: Sperrung verzögert sich bis Februar 2025!

Die Brücke über die Rasensenke nordöstlich des Glacisparks in Neu-Ulm bleibt länger gesperrt als ursprünglich geplant. Laut der Stadtverwaltung Neu-Ulm sind die Schäden erheblich schlimmer als zunächst angenommen, was zu einer Verzögerung der Sanierungsarbeiten führt, die im September letzten Jahres begonnen haben. Der ursprüngliche Plan sah vor, die Arbeiten bis Ende des vergangenen Jahres abzuschließen.

Die umfassende Sanierung der Fuß- und Radwegbrücke an der Caponniere umfasst den Austausch des Holzbohlenbelags gegen einen rutschhemmenden Kunststoffbelag. Beim Rückbau der Längsträger traten jedoch schwerwiegendere Korrosionsschäden zutage, die zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Korrosionsschutzes erforderten. „Einige Bauteile müssen aufgrund ihres schlechten Zustands komplett ausgetauscht werden“, so die Stadtverwaltung. Die Beseitigung der Qualitätsmängel durch die beauftragte Fachfirma verursachte zusätzliche Verzögerungen.

Verzögerungen und Kosten

Die Sanierungsarbeiten verzögern sich nun um rund acht Wochen. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin verschiebt sich damit auf Mitte Februar. Es bleibt abzuwarten, ob die Brücke wetterbedingt freigegeben werden kann. Die Gesamtkosten der Maßnahme, die im September auf rund 450.000 Euro geschätzt wurden, sind aktuell nicht bekannt, doch die Mehrkosten werden von der beauftragten Firma getragen.

Im Frühjahr sind weitere Sanierungen der Pflasterflächen und Wege geplant, die jedoch keine zusätzliche Sperrung der Brücke nach sich ziehen sollen. Die Brücke wurde ursprünglich zur Landesgartenschau 2008 errichtet und ist seitdem ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsnetzes in der Region.

Brückensanierung im Kontext

Die Notwendigkeit regelmäßiger Sanierungen von Brücken ist nicht nur in Neu-Ulm von Bedeutung, sondern spielt deutschlandweit eine entscheidende Rolle. Ein erschreckendes Beispiel hierfür ist der Einsturz der Dresdner Carolabrücke im September 2024, das auf die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen hinweist. Regelmäßige Brückenprüfungen, wie sie in der DIN 1076 festgelegt sind, sind unerlässlich für die Sicherheit und Langlebigkeit von Brücken, wobei Sichtprüfungen jährlich und Hauptprüfungen alle sechs Jahre stattfinden müssen.

In Deutschland gibt es etwa 39.500 Brücken im Bundesfernstraßennetz, die in rund 51.500 Teilbauwerke untergliedert sind. Die Altersstruktur dieser Brücken, viele davon errichtet zwischen 1965 und 1985, sowie der Anstieg des Schwerverkehrs erfordern umfangreiche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ein Brückenmodernisierungsnetz, das bis 2030 entwickelt werden soll, verfolgt das Ziel, die Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit der Brücken zu erhöhen.

Zusammengefasst erfordert die Brückensanierung sowohl technische Expertise als auch rechtliche Klarheit. Ein kürzlich ergangenes BGH-Urteil hat Auswirkungen auf Vertragsklauseln bei Bauprojekten und hätte das Potenzial, die Rechte von Auftragnehmern zu stärken, während gleichzeitig die öffentlichen Auftraggeber ihre Verantwortlichkeiten wahren müssen.

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