Die Registrierung neu angekommener Asylbewerber und ukrainischer Flüchtlinge in Bayern wird künftig im Landratsamt Miesbach erfolgen. Dies ist eine wesentliche Veränderung, da bisher die Registrierung in der Berufsschulturnhalle stattfand, die nun freigegeben werden kann. Laut Merkur erfolgt die Registrierung „so fliegend wie möglich“. Dies bedeutet, dass Geflüchtete mit Bussen von Ankerzentren und der Erstanlaufstelle in München nach Miesbach transportiert werden.
Nach der Registrierung in Miesbach erfolgt eine Umladung in einen anderen Bus, der die Asylsuchenden nach Warngau bringt, wo sie vorübergehend untergebracht werden. Diese Lösung, so die Sprecherin der Kreisbehörde, Sabine Kirchmair, sei allerdings alles andere als optimal. Die Registrierung muss unter beengten Platzverhältnissen erfolgen, was sowohl für die Asylbewerber als auch für die Mitarbeiter unpraktisch ist. Landrat Olaf von Löwis hat betont, dass die Turnhalle freigegeben wird, um den neuen Ansatz zu unterstützen.
Der Ablauf der Registrierung
In Deutschland müssen Asylsuchende sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden, wie BAMF erläutert. Dies kann direkt an der Grenze oder im Inland erfolgen. Bei Einreise als asylsuchend ist eine Kontaktaufnahme mit der Grenzbehörde notwendig, die die Personen an eine Erstaufnahmeeinrichtung weiterleitet. Im Inland kann die Meldung auch bei Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden oder Ankunftszentren gemacht werden.
Die Registrierung erfolgt durch Bundes- oder Länderpolizei sowie Mitarbeitende des BAMF. Hierbei werden persönliche Daten wie Name, Alter, Herkunftsland, Fingerabdrücke und ein biometrisches Passfoto (ab 6 Jahren) erfasst. Diese Informationen werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert und dienen dazu, Mehrfachregistrierungen zu vermeiden und eine eindeutige Identifikation zu gewährleisten. Nach der Registrierung erhalten die Asylbewerber einen Ankunftsnachweis, der als erstes offizielles Dokument gilt und den Aufenthalt in Deutschland legitimiert.
Der Ankunftsnachweis und staatliche Leistungen
Der Ankunftsnachweis ersetzt die vorherige „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ und berechtigt die Asylsuchenden zu staatlichen Leistungen wie Unterbringung, medizinischer Versorgung und Verpflegung. Das BAMF führt eine umfassende Überprüfung der Daten durch, um sicherzustellen, dass es sich um einen Erstantrag, Folgeantrag oder Mehrfachantrag handelt. Zudem wird das EURODAC-System genutzt, um zu klären, ob bereits ein Antrag in einem anderen europäischen Land gestellt wurde, was durch das Dublin-Verfahren geregelt ist.
Asylsuchende müssen bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, bevor sie auf die verschiedenen Kommunen verteilt werden. Bei der Antragstellung sind BAMF-Mitarbeiter und Dolmetscher anwesend, um die Rechte und Pflichten der Asylbewerber umfassend zu erläutern. Abgelehnte Asylbewerber können gegen die Entscheidung des BAMF klagen, wobei sie bei einer Abweisung zur Ausreise verpflichtet sind. Die Ausländerbehörde ist in diesem Fall für die Abschiebung zuständig.
Die neue Registrierung im Landratsamt Miesbach stellt die Behörden vor eine Herausforderung, da die Details der Umsetzung noch unklar sind. Zukünftig sollen Ankunftszentren eine Verbesserung der Situation versprechen, indem sie die Aufnahme und Erstunterbringung in Deutschland zentralisieren.