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Samstag, 1. März 2025

Enttäuschungen im Champions-League-Playoff: Bayern und Atalanta trotzen!

Am 1. März 2025 analysieren wir die aktuellen Wettchancen und Spielprognosen für Regensburg und Kaiserslautern in der 2. Bundesliga.

Bayer Leverkusen: Meisterschaftsrausch nach erfolgreicher Saison!

Augsburg, ein Bundesliga-Verein, startet in die Saison 2024/25 mit wichtigen Spielterminen und Platzierungszielen.

Rechtliche Hilfe bei Trennung: Vortrag am 27. März in Lichtenfels!

Am 27. März spricht Rechtsanwältin Katharina Steffen in Lichtenfels über Scheidungsthemen. Anmeldung empfohlen, Eintritt frei.

Neuer Registrierungspunkt für Flüchtlinge im Landratsamt Miesbach!

Die Registrierung neu angekommener Asylbewerber und ukrainischer Flüchtlinge wird künftig im Landratsamt Miesbach erfolgen. Dies berichtet die merkur.de. Bisher fand die Registrierung in der Berufsschulturnhalle statt, die nun für andere Zwecke freigegeben werden kann. Landrat Olaf von Löwis hebt hervor, dass die Turnhalle dringend benötigt wird und die Suche nach einer dezentralen Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis bisher erfolglos verlief.

Sprecherin der Kreisbehörde, Sabine Kirchmair, betont, dass die aktuelle Lösung „nicht optimal“ ist. Die Registrierung der geflüchteten Menschen wird „so fliegend wie möglich“ organisiert. Geflüchtete werden von Ankerzentren und von der Erstanlaufstelle in München mit dem Bus nach Miesbach transportiert. Nach der Registrierung geht es in einen weiteren Bus, der die Asylbewerber nach Warngau bringt.

Die Herausforderungen der Registrierung

In Warngau verbleiben die Geflüchteten, bis sie in geeignete Unterkünfte verteilt werden können. Dies wird von den Betroffenen als unpraktisch angesehen, da sie nicht direkt in den Unterkünften registriert werden. Zudem müssen die Mitarbeiter des Landratsamts unter beengten Platzverhältnissen arbeiten, um die Registrierung durchzuführen.

Asylsuchende in Deutschland sind verpflichtet, sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft an einer staatlichen Stelle zu melden. Dies kann entweder an der Grenze oder im Inland geschehen. Nach den Vorgaben des BAMF erfolgt die Meldung im Inland bei Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden, Aufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren. Die Registrierung wird durch Bundes- oder Länderpolizei, BAMF-Mitarbeitende oder Mitarbeiter der Länder durchgeführt.

Der Ankunftsnachweis und seine Bedeutung

Bei der Registrierung werden persönliche Daten, einschließlich Foto und Fingerabdrücke ab dem sechsten Lebensjahr, erfasst. Diese Daten werden in einem zentralen Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert, um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden. Asylsuchende erhalten einen Ankunftsnachweis, der als erstes offizielles Dokument dient und sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Dieser Nachweis ermöglicht den Zugang zu staatlichen Leistungen wie Unterbringung, medizinischer Versorgung und Verpflegung und ersetzt die vorherige „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA), die nun durch eine bundeseinheitliche Regelung mit Sicherheitsmerkmalen abgelöst wurde.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen außerdem Gesundheitsuntersuchungen, die auch Röntgenaufnahmen einschließen können. Asylsuchende müssen üblicherweise bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Die Verteilung erfolgt über das System zur Erstverteilung Asylbegehrender (EASY) auf Basis des „Königsteiner Schlüssels“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gemäß den bpb.de für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig und hat über 40 Außenstellen in Deutschland, die den Asylsuchenden bei der Antragstellung helfen. Nach der persönlichen Anhörung zum Asylverfahren wird eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt, die den Ankunftsnachweis ersetzt. Bei positiver Entscheidung erhalten die Asylbewerber eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung; im Falle einer Ablehnung müssen sie Deutschland verlassen.

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