Die Gemeinde Fischbachau wartet weiterhin auf die Genehmigung einer dringend benötigten Fußgängerampel an der Staatsstraße 2077 in Hundham. Laut einem Bericht von Merkur hat der Gemeinderat bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Beschluss gefasst. Seit mehr als eineinhalb Jahren liegt das Projekt nun beim staatlichen Bauamt Rosenheim, was zu Unmut bei den Betroffenen führt.
Michael Gartmaier (CSU) äußerte in einer öffentlichen Sitzung seine Unzufriedenheit über die langwierigen Verzögerungen. Besorgte Eltern von Schulkindern in Hundham fordern seit über zehn Jahren einen sichereren Überweg über die vielbefahrene Staatsstraße. Bürgermeister Stefan Deingruber (CSU) berichtete, dass er mehrfach Erinnerungen an das Straßenbauamt geschickt habe, um die Genehmigung voranzutreiben. Ein Mitarbeiter des Straßenbauamts entschuldigte sich für die Verzögerungen und verwies darauf, dass er zusätzlich zu seiner Arbeit bei der Straßenmeisterei Hausham auch für die Fußgängerampel zuständig sei.
Genehmigungsprozess und Verkehrssicherheit
Eine Ablösungsvereinbarung für die Fußgängerampel ist entscheidend, um weitere Schritte im Genehmigungsprozess einzuleiten. Bürgermeister Deingruber versprach, weiterhin nachzuhaken und den Prozess voranzutreiben. Trotz der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es jedoch keine sofortigen Auswirkungen auf den gewünschten Tempo-30-Bereich in Hundham. Diese Regelung erfordert einen hochfrequentierten Schulweg, dessen Definition noch unklar bleibt. Zudem wartet die Gemeinde noch auf ministeriale Handlungsempfehlungen, die voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 zur Verfügung stehen werden.
Die neue StVO, wie ADFC berichtet, erleichtert unterdessen die Einrichtung von Zebrastreifen, die nicht mehr an eine besondere örtliche Gefahrenlage gekoppelt sind. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Fußverkehr zu fördern, indem die Bereitstellung von Flächen für diesen Verkehrstyp vereinfacht wird. Fußgängerüberwege sind in Tempo-30-Zonen zulässig, während Fußgängerampeln jedoch ausgeschlossen sind. Zudem muss der Nachweis einer „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ für Zebrastreifen nicht mehr erbracht werden.