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Sonntag, 12. Januar 2025

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Stadt Wonnemar in der Klemme: Zwangsvollstreckung droht!

Am 12. Januar 2025 erläuterte Bürgermeister Thomas Stamm die aktuellen Entwicklungen im Fall des Wonnemar-Bades in der Stadt. Trotz mehrmaliger Aufforderungen hat die betreibende 0815 GmbH bislang keine Schlüssel zur Herausgabe des Bades übergeben. Daher bereitet die Stadt nun die Zwangsvollstreckung vor, um Zugang zu dem seit Wochen vernachlässigten Bad zu erhalten. Ein Gerichtsvollzieher könnte beauftragt werden, um der 0815 GmbH eine Frist von zwei oder drei Wochen zu setzen, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die eine wirksame Zustellung des Vollstreckungstitels erfordern, um dem Gläubiger Recht zu verschaffen, wie Haufe.de darlegt.

Der Zustand des Wonnemars ist bedenklich. In den Schwimmbecken steht nach wie vor Wasser, und der Boden ist zunehmend von Algen bewachsen. Bürgermeister Stamm hat in den letzten Wochen regelmäßig Begehungen des Bades durchgeführt, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Ein Gerichtsbeschluss, der Anfang Dezember erlassen wurde, forderte die Instandsetzung der defekten Wasserpumpen. Allerdings funktionieren diese noch immer nicht, was die Situation weiter verschärft.

Rechtslage und mögliche Zwangsvollstreckung

Die anhaltende Weigerung der 0815 GmbH, das Bad zu übergeben, hat bei den Bürgern Verunsicherung ausgelöst. Diese befürchten, dass das Wonnemar weiter verfällt. Insbesondere bemerkenswert war ein Vorfall kurz vor Weihnachten, als nächtliches Licht im Bad brannte. Nach einer Überprüfung stellte sich heraus, dass jemand das Licht versehentlich eingeschaltet ließ.

Ein wichtiger Punkt in diesem Kontext ist das Verpächterpfandrecht, das der Geschäftsführer der 0815 GmbH, Volker Scheerer, akzeptiert hat. Dieses Recht ermöglicht der Stadt, Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen. Durch die Zwangsvollstreckung könnte die Stadt das Bad schließlich wieder in Betrieb nehmen. Die Zustellung des entsprechenden Vollstreckungstitels ist dabei ein entscheidender Schritt und ist gesetzlich geregelt. So erfolgt die Zustellung meist durch die Geschäftsstelle oder einen Gerichtsvollzieher, wobei eine ordnungsgemäße Aushändigung notwendig ist, um einen Vollstreckungsanspruch durchzusetzen, wie Juraforum ausführlich erklärt.

Zusammenfassend bleibt die Situation um das Wonnemar angespannt. Die Stadt hat ein starkes Interesse daran, die Kontrolle über das Bad zurückzugewinnen und einen weiteren Verfall zu verhindern. Die Bürger zeigen sich besorgt über die laufenden Entwicklungen, was Bürgermeister Stamm häufig in Gesprächen mit den Anwohnern zu spüren bekommt.

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