back to top
3.5 C
Berlin
Samstag, 1. März 2025

Lena Lorenz kehrt zurück: Sechs neue spannende Episoden im Frühling!

Die ZDF-Serie „Lena Lorenz“ kehrt 2025 mit neuen Folgen zurück, gedreht im malerischen Berchtesgadener Land.

Schockunfall im Ostallgäu: Junge und Fahrer schwer verletzt!

Unfall im Ostallgäu: Vier Verletzte, darunter ein Junge, bei Kollision am Freitagabend. Ermittlungen laufen.

Nicole enthüllt romantische Geheimnisse: So begann ihre Liebe zu Winfried!

Nicole, ESC-Gewinnerin, spricht über ihre 40-jährige Ehe mit Winfried Seibert in der „Giovanni Zarrella Show“ in Friedrichshafen.

Rechtliche Hilfe bei Trennung: Vortrag am 27. März in Lichtenfels!

Am 1. März 2025 kündigt sich in Lichtenfels eine informative Veranstaltung an, die sich mit den rechtlichen Fragestellungen rund um Trennung und Scheidung beschäftigt. Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März wird der Vortrag am Donnerstag, den 27. März, um 17.30 Uhr in der ehemaligen Synagoge, Judengasse 12, stattfinden. Als Referentin wird Katharina Steffen, eine erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, die Teilnehmenden durch die komplexen rechtlichen Themen führen.

Der Vortrag wird sich insbesondere mit den rechtlichen Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen befassen. Zentrale Themen sind die finanziellen Regelungen, die unter anderem die Verfahrenskostenhilfe, den Versorgungs- und Zugewinnausgleich umfassen. Die Veranstalter empfehlen eine Anmeldung, um die nötigen Kapazitäten besser planen zu können. Die Teilnahme ist kostenfrei. Interessierte können sich bei Roswitha Ullein, der Gleichstellungsbeauftragten, unter der Telefonnummer 09571/18-4244 oder per E-Mail unter roswitha.ullein@landkreis-lichtenfels.de anmelden. Ebenfalls steht Franziska Hittinger, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, unter der Telefonnummer 09571/7552-211 oder per E-Mail unter franziska.hittinger@jobcenter-ge.de zur Verfügung.

Verfahrenskostenhilfe als Unterstützung

Ein zentrales Thema, das auch im Vortrag behandelt wird, ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Diese staatliche Fürsorgeleistung richtet sich an Personen mit geringem oder keinem Einkommen, die sich scheiden lassen möchten. Der Staat übernimmt in der Regel die Gebühren für das Familiengericht sowie die Anwaltskosten oder verauslagt diese vorab. Ein entscheidender Punkt beim Antrag auf VKH sind genaue Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Der Antrag kann direkt in Verbindung mit dem Scheidungsantrag gestellt werden.

Bei einer Ablehnung des VKH-Antrags kann sich das Scheidungsverfahren erheblich verzögern – teils um ein bis drei Monate. Interessanterweise kann der Scheidungsantrag auch abhängig von der Genehmigung der VKH gestellt werden. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung könnte der Ehepartner bereit sein, die Kosten zu übernehmen. Generell sollten die Beteiligten jedoch im Hinterkopf behalten, dass Gerichtskosten und Anwaltshonorare anfallen, da eine Scheidung nur durch einen Familienrichter und einen zugelassenen Anwalt vollzogen werden kann.

Beratungshilfe für rechtliche Unterstützung

Für viele ist zudem die Inanspruchnahme von Beratungshilfe von Bedeutung, die eine wichtige Hilfe in rechtlichen Fragen darstellen kann. Diese wird von der Staatskasse übernommen, wenn eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben meist Anspruch auf Beratungshilfe. Dabei muss das Einkommen nach Abzug von Mieten, Unterhaltsleistungen und weiteren Verbindlichkeiten unterhalb des Niveaus von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe liegen.

Diese Hilfe umfasst im Wesentlichen die mündliche Beantwortung von rechtlichen Fragen sowie eine einfache Vertretung durch den Anwalt. Ein wichtiges Prozedural erfordert, dass Anträge auf Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Sollte die Antragstellung nicht ordnungsgemäß erfolgen oder das Einkommen über den festgelegten Grenzen liegen, kann dies zur Ablehnung des Antrags führen. Der Eigenanteil für die Beratungshilfe beträgt in der Regel 15 EUR, kann aber unter bestimmten Umständen erlassen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl der bevorstehende Vortrag als auch die Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe hilfreiche Ressourcen für Menschen darstellen, die sich mit den rechtlichen Aspekten einer Trennung oder Scheidung auseinandersetzen müssen. Besonders wichtig ist, sich frühzeitig über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und um rechtzeitig aktive Schritte einzuleiten.

Auch interessant