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Donnerstag, 6. März 2025

Der Schwenninger Arbeitskampf von 1963: Ein Präzedenzfall der Solidarität!

Erfahren Sie mehr über den bedeutenden Arbeitskampf von 1963 in Schwenningen, dessen Forderungen und Auswirkungen auf die Stadt.

Streik am Freitag: Kitas in Böblingen bleiben größtenteils geschlossen!

Am 7. März 2025 streiken in Böblingen zahlreiche Kitas. Verdi ruft zu einem ganztägigen Ausstand auf. Eltern sollten informiert sein.

Trainerwechsel bei SV Böblingen: Thomas Siegmund kehrt zurück!

Am 6. März 2025 spielen die Landesligamannschaften in Waiblingen. FSV Waiblingen will gegen SGM Krumme Ebene gewinnen, während Trainer Catizone die Saison verlässt.

Sozialversicherungsbetrug: Regensburg zieht Unternehmer zur Rechenschaft!

Im Landkreis Kelheim wurden zwei Geschäftsführer einer Estrichverlegefirma wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt. Der Regensburger Zoll hatte die Ermittlungen gegen die beiden Männer aufgenommen, da sie in einem Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 60 Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht begangen hatten. Dabei hatten sie Arbeitnehmer nicht korrekt angemeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt. Viele Angestellte waren sogar gar nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, was zu einem geschätzten Schaden von knapp einer halben Million Euro führte. Beide Geschäftsführer gestanden ihre Taten und entschuldigten sich vor Gericht.

Der faktische Geschäftsführer erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der offizielle Geschäftsführer wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Sozialversicherungsbetrug zum Schutz der Arbeitnehmer und der Fairness im Wettbewerb. Er wies darauf hin, dass solche Verstöße nicht nur dem Staat, sondern auch den Arbeitnehmern schaden, die dadurch Ansprüche auf Sozialleistungen verlieren.

Sanktionen für Schwarzarbeit im Sicherheitsgewerbe

Ein weiterer Fall aus dem Landkreis Regensburg verdeutlicht die Auswirkungen von Schwarzarbeit. Hier wurde ein Unternehmer, der einen Sicherheitsdienst betreibt, vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Er hatte über 33 Monate hinweg mehrere zehntausend Euro an Sozialabgaben gespart, indem er Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Krankenkasse anmeldete. Auch in diesem Fall erfolgte teilweise eine Auszahlung von Löhnen in bar.

Die Vorwürfe führen dazu, dass der Unternehmer nicht nur die Geldstrafe zahlen muss, sondern auch die entstandenen Verfahrenskosten und die nachträglich festgestellten, vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen muss. Gerhard Pylipp wies erneut auf die negativen Folgen von Schwarzarbeit hin: Diese zerstört faire Wettbewerbsbedingungen und gefährdet die Chancengleichheit unter den Unternehmern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat sich darauf verpflichtet, konsequent gegen solche Praktiken vorzugehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Thema Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit trat am 1. August 2005 in Kraft, was zu erheblichen Steigerungen von Bußgeldern und Freiheitsstrafen geführt hat. Zwischen 2019 und 2021 wurden durchschnittlich 33,60 Millionen Euro an Geldstrafen verhängt, wobei die insgesamt ausgesprochenen Freiheitsstrafen über 1.700 Jahre betrugen.

Das Europäische Parlament erkennt die Problematik der illegalen Beschäftigung an, was zur Einführung der Richtlinie 96/71/EG führte. Diese regelt die Entsendung von Arbeitnehmern und zielt darauf ab, die Effektivität der Bekämpfung illegaler Beschäftigung zu erhöhen. Arbeitgeber sind angehalten, gesetzliche Bestimmungen genau einzuhalten, um Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen klare Anforderungen an die Arbeitgeber und definieren Schwarzarbeit als Nichterfüllung sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Pflichten.

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