In einem aktuellen Fall von Sachbeschädigung in Regensburg wurde das Ermittlungsverfahren gegen eine 22-jährige Frau eingestellt. Das Verfahren wurde am 5. März 2025 mangels Tatnachweis geschlossen. Die Frau stand im Verdacht, in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2025 den Schriftzug „AfD-Verbot.de“ an die Steinerne Brücke gesprüht zu haben. Bei ihrer Festnahme kam es zu einer Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der eine weitere Person entkam. Die Polizei stellte später Farbspritzer auf der Kleidung der Verdächtigen fest, darunter ein Poncho, Jogginghose und Schuhe. In unmittelbarer Nähe fanden Beamte weitere Schriftzüge, eine Spraydose, eine Schablone und einen Aufkleber.
Um Beweismittel zu sichern, beantragte die Polizei einen DNA-Abgleich beim Amtsgericht Regensburg, was von einem Ermittlungsrichter angeordnet wurde. Dieser verfügte, dass ein Mundhöhlenabstrich oder eine Blutprobe zur DNA-Entnahme durchgeführt werden sollte. Dazu wurde auch eine Durchsuchung der Wohnung der Verdächtigen genehmigt. Diese kritisierte die Maßnahmen als „wirre Repression“ und argumentierte, dass sie lediglich abwaschbare Sprühkreide verwendet hätte.
Rechtsmittel und gesellschaftliche Diskussion
Die Ermittlungen sind im Zentrum einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über die Rechtslage bei der Verwendung von Sprühkreide. Eine Vielzahl von Urteilen deutet darauf hin, dass Sprühkreide in der Regel nicht als dauerhafte Veränderung des Erscheinungsbildes gilt, was den Vorwurf der Sachbeschädigung in Frage stellen könnte. Der Oberstaatsanwalt bezeichnete den angestrebten DNA-Abgleich als gängige Praxis.
Zusätzlich gab es eine Anfrage der SPD-Bundestagsabgeordneten Carolin Wagner, die eine Klarstellung zur Nicht-Strafbarkeit von Sprühkreide als Sachbeschädigung wollte. Wagner äußerte sich erfreut über die Einstellung des Verfahrens und plant weitere Nachfragen, um die Rechtslage zu bestätigen. Zudem ist es unklar, ob die Einstellung des Verfahrens mit Wagners Anfrage zusammenhängt.
Kosten und weitere Ermittlungen
In der Zwischenzeit hat der zuständige Ermittlungsrichter die Entnahme der DNA-Probe für fehlerhaft erklärt. Die Polizei ermittelte auch aufgrund einer anderen Sachlage, bei der ein Mann den originären Schriftzug übermalte, was zu einem geschätzten Schaden von etwa 2.000 Euro führte. Dies zeigt, wie komplex die Ermittlungen rund um Sachbeschädigung und Graffiti in der heutigen Zeit sind. Die Diskussion um rechtliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Verantwortung in diesen Fällen bleibt also weiter aktuell.
Abschließend ist anzumerken, dass unerlaubtes Anbringen von Graffiti und damit verbundene Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB verfolgt werden, was in dieser Angelegenheit und im speziellen Fall der 22-Jährigen ebenfalls eine Rolle spielte. Dies führt in vielen Fällen zu teils drastischen rechtlichen Konsequenzen, die oft von den Beschuldigten nicht vollumfänglich verstanden werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden Ermittlungsmethoden sorgen für einen kontinuierlichen Dialog in der Gesellschaft über Kunst, Eigentum und die Grenzen künstlerischen Ausdrucks.