back to top
-2.3 C
Berlin
Montag, 13. Januar 2025

VfB triumphiert! Undav meets die alte Form im knappen Sieg gegen Augsburg

VfB Stuttgart besiegt FC Augsburg 1:0. Deniz Undav erzielt das entscheidende Tor im Spiel am 13. Januar 2025.

SCP07 startet Ticketverkauf: Sei dabei beim Heimspiel gegen Fürth!

Erfahren Sie alles über den Ticketverkauf für das Heimspiel von SCP07 gegen Greuther Fürth am 2. Februar 2025.

Stadtmeisterschaft der Herren in Bayreuth: Ein Fest der Tore!

Bei der Stadtmeisterschaft in Bayreuth am 13.01.2025 boten Spieler spannende Tore und kreative Höhepunkte in der Wagnerstadt.

Bayern zieht Grundsteuer neu auf: Was Eigentümer jetzt wissen müssen!

In Bayern beginnt ein neuer Abschnitt in der Grundsteuererhebung. Aktuell werden neue Grundsteuerbescheide an Eigentümer verschickt. Diese Bescheide informieren darüber, ob künftig mehr oder weniger Grundsteuer gezahlt werden muss. Diese Neuberechnung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärte. Alle Eigentümer waren dazu verpflichtet, Grundsteuererklärungen einzureichen, insbesondere Angaben zu den Wohnflächen ihrer Immobilien. Die Kommunen sind für die Festlegung der Hebesätze zuständig, die direkt die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer beeinflussen. In München wurden am 9. Januar etwa eine halbe Million Grundsteuerbescheide versandt, während andere Städte, wie Nürnberg und Erlangen, ebenfalls demnächst die Bescheide verschicken werden. Einige Kommunen, wie Regensburg, haben bereits im November mit dem Versand begonnen.

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein, was bedeutet, dass die Kommunen insgesamt dieselben Steuereinnahmen wie zuvor erwarten können. Dazu hat das Landesamt für Statistik Berechnungen zu den Hebesatzrahmen für die verschiedenen Gemeinden erarbeitet. Innerhalb einer Kommune können sich die Steuerbeträge für unterschiedliche Eigentümer jedoch deutlich unterscheiden. Beispielsweise in Augsburg zeigen die Zahlen, dass etwa 62.000 Steuerpflichtige eine geringere, während 34.000 eine höhere Grundsteuer als im Vorjahr zahlen müssen. Generell scheint sich ein Trend abzuzeichnen, dass Hauseigentümer mehr und Wohnungseigentümer weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Bayern verwendet für die Neuberechnung das eigene Flächenmodell, während das Bundesmodell auf Baujahr und Bodenrichtwert basiert, wie merkur.de berichtet.

Details zur Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer unterteilt sich in zwei Hauptarten: die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. Erstere gilt für landwirtschaftliche Betriebe und die damit verbundenen Flächen, während die Grundsteuer B für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Gewerbegrundstücke zuständig ist. Bei der Berechnung der Grundsteuer A wird der Ertragswert des Betriebs verwendet, während für die Grundsteuer B die Flächen der Grundstücke und deren Nutzung maßgeblich sind. In beiden Fällen werden persönliche Verhältnisse der Grundstückseigentümer nicht berücksichtigt.

Die Berechnung der Grundsteuer A erfolgt in mehreren Schritten. Hierbei wird unter anderem die Fläche des Betriebs mit einem pauschalen Faktor multipliziert. Bei der Grundsteuer B hingegen basiert die Berechnung auf der Fläche der Flurstücke sowie der Wohnfläche von Gebäuden. Für Gebäude mit Wohnnutzung gelten spezifische Berechnungsformeln, die verschiedene Pauschalen und Hebesätze der jeweiligen Gemeinde berücksichtigen. Regelungen zur Grundsteuer A entsprechen weitgehend dem Bundesgesetz, während bei der Grundsteuer B ab 2025 der Grundstückswert in der Berechnung nicht mehr berücksichtigt wird, wie bayernportal.de erwähnt.

Reformen und Fristen

Die Reform des Grundsteuersystems in Bayern ist das Ergebnis einer umfassenden rechtlichen Überprüfung. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 entschieden, dass die bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungsgemäß sei. Daraufhin erließ der Bayerische Landtag am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Die neue Regelung sieht ein dreistufiges Verfahren vor, und alle bis zu 6,3 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Bayern müssen neu bewertet werden. Die Erklärungspflichtigen wurden bereits am 1. Februar 2023 zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärungen aufgefordert, wobei die Frist für die meisten bis zum 30. April 2023 verlängert wurde. Das neue Recht zur Grundsteuererhebung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei betroffene Gemeinden die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer verantworten, wie grundsteuer.bayern.de erläutert.

Mit diesen Änderungen zielt die bayerische Landesregierung darauf ab, eine verfassungsfeste und gerechte Grundsteuererhebung zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger können über die bereitgestellten Links zu den Informationen auf den Webseiten ihrer Gemeinden Leitung zur Grundsteuer finden, sodass sie umfassend über die neuen Regelungen informiert sind.

Auch interessant