Im Rahmen des laufenden Dorf- und Flurneuordnungsverfahrens in Wichsenstein, das seit 2015 durchgeführt wird, fand eine entscheidende Wertermittlung der Grundstücke im Verfahrensgebiet von rund 450 Hektar statt. Diese Maßnahme betrifft die Fläche, die mehr als 100 Beteiligte umfasst und zielt darauf ab, die landwirtschaftlichen Flächen und Baugebiete neu zu bewerten und gerechter zu gestalten. Wie Wiesentbote berichtet, wird die Bewertung bis Anfang Mai von sieben Vorstandsmitgliedern der Teilnehmergemeinschaft (TG) sowie fünf landwirtschaftlichen Sachverständigen durchgeführt.
Die Wertermittlung umfasst zahlreiche Aspekte, die für die zukünftige Nutzung der Flächen von Bedeutung sind. Während der ersten beiden Tage der Evaluation, am 8. und 9. April, war Thomas Müller, Abteilungsleiter West des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken, mit der Mustergrundaufstellung beauftragt. Hierzu wurden mit einem Bagger insgesamt 14 Musterlöcher mit einem Durchmesser und einer Tiefe von je einem Meter im Verfahrensgebiet ausgehoben, um die verschiedenen Bodenhorizonte zu bewerten. Dieses Vorgehen sorgt für eine verbesserte Einschätzung der Bodeneigenschaften und ist entscheidend für die Erstellung von Wertermittlungskarten, wie sie auch in der Stiftung Flurbereinigung beschrieben sind.
Methodik der Wertermittlung
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach klaren Richtlinien. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden nach ihrem Nutzen ermittelt, während für Bauflächen der Verkehrswert herangezogen wird. Die Bodenschätzungen der Finanzverwaltung reichen in der Regel nicht aus, da auch der Entwicklungszustand der Grundstücke eine Rolle spielt. Im Zuge der Wertermittlung analysieren die Mitglieder der TG über 4.000 spatentiefen Grab- und Bohrlöcher, die in einem Abstand von rund 30 Metern angelegt wurden, um umfassende Daten zu sammeln und eine fundierte Bewertung vorzunehmen.
Ein zentrales Ziel der Flurneuordnung ist, den Tausch von landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen. Dabei müssen die Eigentumsrechte aller Grundeigentümer gewahrt bleiben. Laut dem Flurbereinigungsgesetz erhalten die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke eine Landabfindung von gleichem Wert, die unter Berücksichtigung von Abzügen nach den relevanten Paragrafen ermittelt wird. Die Regelungen beinhalten, dass bei baulichen Maßnahmen, die den Wert verändern, wie der Beseitigung von Müllkippen, einem jeweiligen Verursacher zuzurechnen sind, was die Komplexität der Wertermittlung erhöht.
Öffentliche Einsichtnahme und zukünftige Schritte
Die erzielten Ergebnisse der Wertermittlung werden in einer Teilnehmerversammlung vom TG-Vorstand vorgestellt. Darüber hinaus sind sie auch zur Einsichtnahme beim Markt Gößweinstein ausgestellt. Die Durchführung der Wertermittlung basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, das durch spezielle Vorschriften wie den §§ 27 bis 33 geregelt wird. Vor Verwaltungsakten müssen die Beteiligten angehört werden, um Transparenz und Beteiligung zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Aspekt der Flurneuordnung sind die seit 2018 durchgeführten Umgestaltungen des Festplatzes und Schulplatzes sowie der Ausbau des Wegenetzes in der Flur, wobei ein Bauvolumen von rund zwei Millionen Euro investiert wurde. Auch der Schutz vor Überschwemmungen wurde berücksichtigt, so entstanden am „Schweinthalweg“ großflächige Mulden mit einem Fassungsvermögen von mehreren tausend Kubikmetern. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Infrastruktur verbessern, sondern auch die ökologische Wertigkeit der Flächen fördern und Wanderwege erhalten, was der Gemeinde in Zukunft zugutekommen wird.