Am 13. März 2025 wurden offiziell Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ bei der Stadtverwaltung Erlangen eingereicht. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Wohnbebauung im Bereich Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und östliche Stadtmauerstraße zu sichern und zu fördern. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. März treffen, was innerhalb eines Monats nach Einreichung der Unterlagen erfolgt. Bei einer positiven Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden, der jedoch unter bestimmten Umständen um bis zu drei Monate verlängert werden kann. Ein Bürgerentscheid ist nicht erforderlich, wenn der Gemeinderat die im Bürgerbegehren geforderten Maßnahmen beschließt.
Die Gespräche zwischen der Stadt und der Bürgerinitiative haben bereits begonnen. Dabei wurde auf die komplexe bau- und planungsrechtliche Lage hingewiesen. Insbesondere die Entwicklungsbedarfe des Universitätsklinikums und die Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheims in der Hindenburgstraße 5/7 stehen im Fokus. Diese Immobilie erhielt im September 2023 eine Baugenehmigung für eine umfassende Sanierung, da sie seit 2016 unbewohnt ist. Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung von Büros, Seminarräumen und technischen Werkstätten.
Baugenehmigung und rechtliche Überprüfung
Die Stadt hat die Entscheidung zur Baugenehmigung des sechsstöckigen Gebäudes im Einklang mit den bestehenden baurechtlichen Vorgaben begründet. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung wurde bei der Regierung von Mittelfranken sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht. Die Regierung von Mittelfranken hat mitgeteilt, dass derzeit keine Gründe für ein Eingreifen seitens der Aufsichtsbehörde bestehen.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens, ob die Stadt Erlangen alle zulässigen Mittel einsetzen soll, um die Wohnbebauung in den angeführten Gebieten zu sichern, stellt eine Herausforderung dar. Wichtig ist dabei, dass die Fragestellung die Planungshoheit der Kommune wahrt und nicht als Verhinderungsantrag interpretiert wird. Diese Überlegungen sind entscheidend, denn eine unzulässige Fragestellung könnte zur Abweisung des Begehrens führen.Marktspiegel berichtet, dass …
Bedeutung der Bürgerbeteiligung
Bürgerproteste nehmen in städtebaulichen Planungen zunehmend zu und beeinflussen die Vorgehensweisen der Kommunen. Oftmals wird eine Unterschriftensammlung erst in der finalen Phase eines Bauleitplanverfahrens initiiert. Die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit eines solchen Begehrens muss seitens der Stadt zeitnah erfolgen, wobei die ordnungsgemäße Formulierung der Fragen und deren Begründung von enormer Bedeutung sind.Erlangen.de informiert über die Details des Verfahrens …
Bezogen auf die bevorstehenden Entscheidungen wird auch empfohlen, einen möglichen Bürgerentscheid durch den Gemeinderat parallel durchzuführen, um effektiv auf die Anliegen der Bürger zu reagieren. Dies könnte dazu beitragen, klare Positionen zu den städtischen Planungen zu formulieren und die Bürger in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.HGRS hebt hervor, dass …