Der Jahreswechsel steht vor der Tür und in Erlangen wird das beliebte Silvesterfeuerwerk vorbereitet. Wie die Ordnungsbehörde der Stadt betont, dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also das typische Silvesterfeuerwerk, nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Die Regeln sind klar: Das Abbrennen ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet und bei Kirchen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen sowie in der Nähe von Fachwerk- und Reetdächern verboten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, für Sicherheit und Rücksichtnahme zu sorgen, wie infranken.de berichtet.
Sicherheitshinweise und Verbote
Die Stadt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Raketen und Böllern außerhalb dieser Tage, von 2. Januar bis einschließlich 30. Dezember, streng untersagt ist. Das bedeutet, dass übrig gebliebene Feuerwerkskörper nicht einfach nach Silvester abgebrannt werden dürfen – ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem warnt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz vor den Gefahren, die von unsachgemäßer Handhabung von Feuerwerkskörpern ausgehen können, und empfiehlt klare Sicherheitsvorkehrungen. Außerdem gibt es zunehmend Bedenken hinsichtlich der Belastung durch Feinstaub und die Störung von Tieren; viele Bürger fühlen sich durch die lauten Knallereien belästigt, wie die Stadt Erlangen mitteilt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Erlangen klare Vorgaben für das Feuerwerk zu Silvester erlassen hat, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und dabei der Öffentlichkeit und der Umwelt gerecht zu werden. Die Bürger werden aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu beachten und verständnisvoll miteinander umzugehen, insbesondere aus Rücksicht auf die Beeinträchtigungen für Menschen und Tiere.