Im Landkreis Ebersberg ist ein deutlicher Anstieg der Inanspruchnahme von Schulbegleitungen zu verzeichnen. Immer mehr Eltern entscheiden sich dafür, ihre Kinder mit emotionalen und sozialen Defiziten im Unterricht unterstützen zu lassen. Laut Merkur benötigten im Jahr 2017 nur 26 Schüler eine Schulbegleitung. Diese Zahl ist bis 2024 auf 74 angewachsen und deutet darauf hin, dass der Bedarf stetig steigt.
Schulbegleitungen sind insbesondere für Kinder mit seelischen Behinderungen sowie schwereren Verhaltensauffälligkeiten wie Autismus oder ADHS von Bedeutung. Innerhalb von lediglich sieben Jahren haben sich die Kosten für Schulbegleitungen von 370.000 Euro im Jahr 2017 auf bemerkenswerte 1,9 Millionen Euro im Jahr 2024 erhöht. Eine enorme finanzielle Belastung für den Landkreis, der diese Pflichtaufgabe im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzieren muss.
Anstieg der Unterstützungsbedarfe
Die AWO-Chefin Ulrike Bittner hebt hervor, dass der Anstieg der Individualbegleitungen in Kitas vor allem auf eine Zunahme seelischer Behinderungen zurückzuführen ist. Die Corona-Pandemie hat die Situation vieler Kinder zusätzlich verschärft. Jugendamtschef Dominik Hohl fordert daher grundlegende Reformen im System, um den steigenden Herausforderungen gerecht zu werden. Der Übergang vom Individualanspruch zu einem Pooling-Modell für Schulbegleitungen wird als nötig erachtet.
Im Hinblick auf die Altersgruppe der jungen Volljährigen liegen die Hilfsbedarfe sogar über den Budgetvorgaben, insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen. So lag die ambulante Jugendhilfe im Jahr 2024 fast 390.000 Euro über dem vorgesehenen Budget, während der Bedarf für Pflegekinder rund 400.000 Euro überstiegen hat. Trotz dieser Herausforderung sind für das Jahr 2025 keine Kostenerhöhungen eingeplant.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Schulbegleitung sind im Sozialgesetzbuch VIII und IX verankert. Kinder und Jugendliche haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Unterstützung, wenn der Hilfebedarf von der Schule nicht gedeckt werden kann. Dies wird durch Paragraf 35a des Sozialgesetzbuchs VIII garantiert. Um einen Antrag auf Schulbegleitung stellen zu können, müssen Eltern oder Sorgeberechtigte eine fachärztliche Einschätzung des Bedarfs vorlegen.
Die Herausforderungen in der Umsetzung sind vielfältig. So kam es oft zu langen Wartezeiten aufgrund des Personalmangels bei Schulbegleitern. Es gibt zudem zahlreiche rechtliche und organisatorische Hürden, die die Beantragung und Abwicklung von Schulbegleitungen erschweren. Eine einheitliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen Jugendämtern und Sozialämtern wird von Experten als notwendig erachtet.
Die Situation in den Schulen selbst ist angespannt. Größere Klassen mit mehreren Erwachsenen, darunter auch Schulbegleiter, könnten zur Regel werden. Grünen-Kreisrat Franz Greithanner weist darauf hin, dass die Förderschulen bereits am Limit sind, während die Verantwortung zunehmend an Regelschulen verlagert wird. Landrat Robert Niedergesäß kritisiert die Annahme, es wäre möglich, gänzlich ohne Förderzentren auszukommen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Herausforderungen im Bildungswesen im Landkreis Ebersberg umfassend angegangen werden müssen. Mehr Unterstützung von staatlicher Seite ist unabdingbar, wie auch Schwester Christophora Eckl fordert, um den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Der Bedarf an Schulbegleitungen zeigt, dass nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch strukturelle Veränderungen dringend nötig sind.