Ein 35-Jähriger wurde auf der A3 bei Iggensbach gestoppt, nachdem er versucht hatte, 28.000 Zigaretten zu schmuggeln. Die Kontrolle fand auf dem Parkplatz Scherbach durch die Kontrolleinheit Verkehrswege Plattling des Hauptzollamts Landshut statt. Der Wagen, der ein osteuropäisches Kennzeichen trug, fiel den Beamten ins Auge, woraufhin zunächst eine Kontrolle des Kofferraums vorgenommen wurde. Die drei Insassen gaben anfänglich an, keine Zigaretten im Fahrzeug zu haben. Diese Aussage weckte jedoch schnell Zweifel bei den Zöllnern, da der Inhalt dreier Rucksäcke verdächtig nach Zigaretten aussah.
Bei weiterer Untersuchung räumte der Fahrer ein, lediglich sechs Stangen Zigaretten dabei zu haben. Tatsächlich fand man im Kofferraum jedoch gleich zehn Stangen und zusätzlich 20 Stangen im Gepäck seiner Mitreisenden. Weitere Zigarettenschachteln wurden clever in einem Spalt zwischen der Sitzfläche und der Rückenlehne der Rücksitzbank versteckt. Zusätzliche Verstecke entdeckten die Beamten in baubedingten Hohlräumen des Kofferraumdeckels sowie in den C-Säulen und unter der Verkleidung des Beifahrerfußraums. Letztendlich gestand der Fahrer, insgesamt 135 Stangen Zigaretten transportiert zu haben, um 28.040 Zigaretten verschiedener Marken in die Niederlande zu schmuggeln.
Steuerhinterziehung und rechtliche Konsequenzen
Die Zigaretten wurden sichergestellt, und gegen den Fahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Steuerschaden beläuft sich auf 5.700 Euro. Solche Verstöße gegen die steuerlichen Regelungen haben ernsthafte Konsequenzen. Nach dem Zollkodex führt die Einfuhrabgabenpflichtige Ware, die unbeaufsichtigt in die EU eingeführt wird, zu einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen, wie ferner-alsdorf.de berichtet. Das betrifft auch den Organisator des Transports, der die Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, was in diesem Fall auf den Fahrer zutrifft.
In ähnlichen Fällen wurden bereits Strafen von bis zu fünf Jahren verhängt. Gesetzesänderungen und Urteile, wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2007, haben das Thema zollrechtlicher Verstöße und deren strafrechtliche Relevanz klar definiert. Die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtentrichtung der Tabaksteuer können für die Betroffenen erheblich sein. So sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in schweren Fällen möglich.
Rechtsberatung und Verbraucheraufklärung
Insbesondere beim Kauf von Zigaretten im Ausland ist zu beachten, dass steuerliche Unregelmäßigkeiten auftreten können. Reinhard Tjarks von anwalt.de weist darauf hin, dass die Tabaksteuer bei Einfuhr und Verkauf von Tabakwaren in Deutschland zwingend entrichtet werden muss. Umgehungen dieser Steuerpflicht können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, auch wenn Verbraucher oft unwissentlich gegen die Vorschriften verstoßen.
Für Betroffene, die in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann helfen, die Beweislage zu hinterfragen und eventuelle Missverständnisse aufzuklären.